Table of Contents
- A. Problem und Ziel
- B. Lösung; Nutzen
- C. Alternativen
- D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
-
E. Erfüllungsaufwand
- E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
- E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
-
F. Weitere Kosten
- c) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst:
- d) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst:
- e) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst:
- g) Nach § 32 wird die Angabe zu § 32a eingefügt und wie folgt gefasst:
- h) Nach § 38 wird die Angabe zu § 38a eingefügt und wie folgt gefasst:
- 2. In der Überschrift von Abschnitt 1 werden die Wörter „und Verpflichtete“ durch ein Komma und die Wörter „Verpflichtete und risikobasierter Ansatz“ ersetzt.
-
3. § 1 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
- b) Folgende Absätze werden angefügt:
-
4. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 13 Buchstabe e wird vor dem Wort „Gemeinschaftsrecht“ das Wort „den“ durch das Wort „dem“ ersetzt.
- b) Nummer 15 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
-
5. § 3 wird wie folgt geändert:
-
a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „der Vertragspartner“ durch die Wörter „eine juristische Person, sonstige Gesellschaft oder eine Rechtsgestaltung im Sinne des Absatzes 3“ ersetzt.
- b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „die nicht an einem organisierten Markt nach § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes notiert sind und keinen dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Transparenzanforderungen im Hinblick auf Stimmrechtsanteile ...
- c) Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
-
a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „der Vertragspartner“ durch die Wörter „eine juristische Person, sonstige Gesellschaft oder eine Rechtsgestaltung im Sinne des Absatzes 3“ ersetzt.
- 6. Nach § 3 wird folgender Paragraph eingefügt:
- 7. In § 4 Absatz 4 Nummer 2 wird das Wort „Miete“ durch das Wort „Nettokaltmiete“ und das Wort „Pacht “durch das Wort „Nettokaltpacht “ersetzt.
- 8. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
-
9. § 9 wird wie folgt geändert:
- a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
- b) Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
-
10. § 10 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Nummer 2 werden nach der Angabe „§ 11 Absatz 5“ die Wörter „und des § 12 Absatz 3 und 4“ eingefügt.
- c) In Absatz 6 Nummer 2 wird das Wort „Miete“ durch das Wort „Nettokaltmiete“ und das Wort „Pacht “durch das Wort „Nettokaltpacht “ersetzt.
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11. § 11 wird wie folgt geändert:
- a) Der Überschrift werden ein Semikolon und die Wörter „Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung“ angefügt.
- b) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „identifizieren“ ein Komma und die Wörter „indem sie die Angaben nach den Absätzen 4 und 5 erheben und diese nach § 12 überprüfen“ eingefügt.
- c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
- e) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
- f) Absatz 5a wird gestrichen.
- g) In Absatz 6 Satz 5 wird das Wort „Kaufgegenstandes“ durch die Wörter „vermittelten Rechtsgeschäfts“ ersetzt.
- h) Absatz 7 wird wie folgt gefasst:
-
12. § 12 wird wie folgt geändert:
- a) In der Überschrift wird das Wort „Identitätsüberprüfung“ durch die Wörter „Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung,“ ersetzt.
- b) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Identitätsüberprüfung hat in den Fällen des § 10 Absatz 1 Nummer 1“ durch die Wörter „Überprüfung der nach § 11 Absatz 4 erhobenen Angaben zum Vertragspartner und gegebenenfalls für diesen auftretende Personen ...
- c) In Absatz 2 werden die Wörter „Identitätsüberprüfung hat in den Fällen des § 10 Absatz 1 Nummer 1“ durch die Wörter „Überprüfung der nach § 11 Absatz 4 erhobenen Angaben zum Vertragspartner und gegebenenfalls für diesen auftretende Personen hat“ er...
- d) Nach Absatz 2 werden folgende Absätze eingefügt:
- e) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5.
-
13. § 13 wird wie folgt geändert:
- a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
- b) In Absatz 1 werden die Wörter „die Identität der“ durch die Wörter „die zum Zweck der Identifizierung erhobenen Angaben bei“ ersetzt.
- 14. In § 14 Absatz 2 Nummer 2 wird das Wort „Identität“ durch die Wörter „zum Zweck der Identifizierung nach § 11 erhobenen Angaben“ ersetzt.
-
15. § 17 wird wie folgt geändert:
-
a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Union“ die Wörter „oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ eingefügt.
- bb) In Nummer 3 wird die Ziffer „IV“ durch die Ziffer „VI“ ersetzt.
- b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „für die Identitätsfeststellung“ gestrichen.
-
a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- 16. § 19 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
-
17. § 20 wird wie folgt geändert:
-
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 2 werden nach dem Wort „erwerben“ ein Komma und die Wörter „oder wenn auf sie Geschäftsanteile im Sinne des § 1 Absatz 3 des Grunderwerbssteuergesetzes übergehen sollen“ eingefügt.
- bb) In Satz 5 werden nach dem Wort „folgt“ das Komma und die Wörter „sofern nicht Absatz 2 Satz 2 einschlägig ist“ gestrichen.
-
b) Absatz 1a wird Absatz 2 und Satz 1 wie folgt geändert:
- aa) Die Wörter „in einem der in Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 aufgeführten Register“ werden durch die Wörter „im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister oder Vereinsregister“ ersetzt.
- bb) In Nummer 1 werden nach dem Wort „Bezeichnung“ die Wörter „oder ihr Sitz“ eingefügt.
- c) Der bisherige Absatz 2 wird gestrichen.
- d) In Absatz 4 werden die Wörter „die Meldepflicht nach Absatz 1 gemäß Absatz 2 als erfüllt gilt oder wenn“ gestrichen.
-
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
-
18. § 21 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden die Wörter „und die Staatsangehörigkeit der wirtschaftlich Berechtigten“ gestrichen.
- b) Dem Satz 2 werden ein Komma und die Wörter „oder wenn auf sie Geschäftsanteile im Sinne des § 1 Absatz 3 des Grunderwerbsteuergesetzes übergehen sollen“ angefügt.
-
19. § 22 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 Nummer 1 wird das erste Komma und die nachfolgende Angabe „Absatz 2 Satz 4“ gestrichen.
- b) In Satz 2 werden die Wörter „den in § 20 Absatz 2 Satz 1 genannten öffentlichen Registern“ durch die Wörter „dem Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Unternehmensregister oder Vereinsregister“ ersetzt.
-
20. § 23 wird wie folgt geändert:
-
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 1 Nummer 2 werden nach der Angabe „§ 10 Absatz 3“ die Wörter „und 3a“ eingefügt.
- c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
- d) Die Absätze 3 und 4 werden Absätze 4 und 5.
- e) Nach dem neuen Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:
- f) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 7 und wie folgt gefasst:
-
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
-
21. § 23a wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Satz 4 werden nach der Angabe „§ 20 Absatz 1“ die Wörter „und 2“ gestrichen.
- b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:
-
c) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
- bb) In Satz 2 werden nach den Wörtern „aufgrund einer neuen“ die Wörter „oder berichtigenden“ eingefügt.
- 22. § 24 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
-
23. § 26 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- 24. § 26a wird wie folgt geändert:
- 25. Dem § 29 wird folgender Absatz 4 angefügt:
-
26. § 31 wird wie folgt geändert:
- a) Dem Absatz 1 Satz 1 werden ein Semikolonund die Wörter „zu den inländischen öffentlichen Stellen zählt auch die inländische benannte Behörde im Sinne des Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/1153 “ angefügt.
- b) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
-
27. § 32 wird wie folgt geändert:
-
a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Ersuchen“ die Wörter „Daten aus Finanzinformationen und Finanzanalysen, auch soweit sie“ und nach den Wörtern „personenbezogene Daten“ das Wort „enthalten“ und ein Komma eingefügt.
- bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Ersuchen“ die Wörter „Daten aus Finanzinformationen und Finanzanalysen, auch soweit sie“ und nach den Wörtern „personenbezogene Daten“ das Wort „enthalten“ und ein Komma eingefügt
- b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz eingefügt:
-
c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Verfassungsschutz “die Wörter „sowie die inländische benannte Behörde im Sinne des Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/1153“ eingefügt.
- bb) In Satz 2 werden die Wörter „haben die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden und das Bundesamt für Verfassungsschutz“ durch die Wörter „hat die abrufende Behörde“ ersetzt.
-
d) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aaa) Die Wörter „personenbezogener Daten“ werden gestrichen und nach der Angabe „Absatz 3“ werden die Wörter „und 3a“ eingefügt.
- e) Dem Absatz 7 wird folgender Satz angefügt:
-
a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- 28. Nach § 32 wird folgender Paragraph eingefügt:
- 29. Nach § 33 Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
-
30. § 35 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:
- b) Satz 5 wird gestrichen.
- 32. Nach § 38 wird folgender Paragraph eingefügt:
- 33. In § 43 Absatz 2 Satz 2 wird nach dem Wort „nutzt“ ein Komma eingefügt.
-
34. § 55 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
- b) Nach Absatz 6 werden die folgenden Absätze 6a und 6b eingefügt:
-
35. § 56 wird wie folgt geändert:
-
a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 2 werden nach der Angabe „Absatz 2“ die Wörter „Nummer 1 und Nummer 2“ eingefügt.
- bb) Nummer 14 wird wie folgt gefasst:
- cc) In Nummer 23 werden nach der Angabe „Absatz 6“ die Wörter „oder Absatz 6a“ eingefügt.
- dd) In Nummer 27 werden nach dem Wort „Vertragsparteien“ ein Komma und die Wörter „für diese auftretende Personen oder wirtschaftlich Berechtigte nicht oder“ eingefügt.
- ee) In Nummer 38 werden die Wörter „nicht die Geschäftsbeziehung keiner“ durch die Wörter „die Geschäftsbeziehung nicht einer“ ersetzt.
- gg) In Nummer 60 werden nach der Angabe „§ 20 Absatz 3a Satz 4“ die Wörter „oder Absatz 3b Satz 3“ eingefügt.
- hh) In Nummer 62 werden die Wörter „1a oder“ gestrichen.
- ii) In Nummer 64 werden die Wörter „oder Nummer 3“ gestrichen.
- c) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz eingefügt:
- d) In Absatz 8 werden die Wörter „jeweils zuständige Europäische Aufsichtsbehörde“ durch die Wörter „die Europäische Bankenaufsichtsbehörde“ ersetzt.
-
a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
-
36. § 59 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
- Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Te...
- Ich bitte, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen.
- Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
- Artikel 2
-
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
- 1. § 1 Absatz 4 Satz 2 bis 4 werden wie folgt gefasst:
-
2. § 12a wird wie folgt gefasst:
- a) Absatz 1 wird aufgehoben.
- b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 1 und die Wörter „unbeschadet des Absatzes 1“ werden gestrichen.
- c) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
- d) In Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 2“ durch die Wörter „Absatz 1“ ersetzt.
-
e) Absatz 7 wird wie folgt geändert:
- aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
- bb) In Satz 2 werden die Wörter „bis zu drei Monate“ durch die Wörter „auf 90 Tage“ ersetzt.
- cc) In Satz 5 werden nach dem Wort „Widerspruch“ die Wörter „und die Anfechtungsklage“ eingefügt und wird das Wort „hat“ durch das Wort „haben“ ersetzt.
-
f) Absatz 8 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 2 werden die Wörter „grenzüberschreitenden Verkehr“ durch das Wort „Verbringen“ ersetzt und nach dem Wort „Zahlungsmittel“ die Wörter „in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes“ eingefügt.
- bb) In Satz 4 wird die Angabe „§ 8“ durch die Angabe „§ 23“ ersetzt.
-
3. § 31a wird wie folgt geändert:
-
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 2 Buchstabe b wird die Angabe „Absatz 2“ durch die Angaber „Absatz 1“ ersetzt.
- bb) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer eingefügt:
- cc) Die bisherigen Nummern 4 und 5 werden Nummern 5 und 6.
- b) Absatz 2 aufgehoben.
- c) Absatz 3 wird Absatz 2.
- d) Nach dem neuen Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
-
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- Artikel 3
-
Änderung des Kreditwesengesetzes
-
1. § 24c wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Nummer 2 wird jeweils das Wort „Name“ durch die Wörter „Vor- und Nachname“ ersetzt.
- b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:
- c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
-
d) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „automatisierten Abruf“ die Wörter „unter Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten nach Absatz 1 Satz 1 nach dem jeweiligen Stand der Technik“ eingefügt.
- bb) Folgender Satz wird angefügt:
- e) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
- f) Absatz 7 wird wie folgt gefasst:
- 2. § 25l wird wie folgt gefasst:
-
1. § 24c wird wie folgt geändert:
- Artikel 4
-
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
- 1. In § 3 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2a eingefügt:
- 2. Dem § 9 wird folgender Absatz angefügt:
- 3. Dem § 81 wird folgender Absatz angefügt:
- Artikel 5
- Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
- Artikel 6
- Änderung des Europol-Gesetzes
- Änderung der Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung
- Artikel 8
-
Änderung der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung
- 1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
- 2. Dem § 2 wird folgender Absatz 7 angefügt:
- 3. In § 5 Absatz 2 werden nach den Wörtern „§ 21 Absatz 1 und 2 des Geldwäschegesetzes“ die Wörter „oder im Fall des § 23 Absatz 3 Satz 1 des Geldwäschegesetzes für welche natürliche Person“ eingefügt.
- 4. Dem § 6 werden ein Komma und die Wörter „soweit die Einsichtnahme nicht im Rahmen einer automatisierten Einsichtnahme nach § 23 Absatz 3 des Geldwäschegesetzes erfolgt.“ angefügt.
- 5. § 7 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 6. § 8 wird aufgehoben.
- Artikel 10
- Inkrafttreten
-
A. Allgemeiner Teil
-
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
- 1. Gemäß Artikel 67 Absatz 1 der EU-Geldwäscherichtlinie sind die Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten bis zum 10. März 2021 miteinander zu vernetzen. Trotz Verzögerungen, die durch die Covid19-Pandemie bedingt waren, ist mit Erlass der Durchfüh...
- 2. Die EU-Finanzinformationsrichtlinie zielt auf eine Nutzbarmachung von Bankkonteninformationen und Informationen der Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen für Zwecke der Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten. Sowohl die Zentr...
- II. Alternativen
- III. Gesetzgebungskompetenz
- IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
-
V. Gesetzesfolgen
- 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
- 2. Nachhaltigkeitsaspekte
-
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
- Bundesverwaltungsamt:
- ITZBund
- Beim ITZ Bund entstehen infolge des Personalzuwachses im BVA Mehraufwände für die IT-Betreuung. Zudem entsteht weiterer Aufwand für die Umsetzung längerer Speicherfristen von Kontenabrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern bestimmter Bedarfsträ...
-
4. Erfüllungsaufwand
- a) Bürgerinnen und Bürger
- b) für die Wirtschaft
-
c) für die Verwaltung
- aa) Bund
- bb) Länder und Kommunen
- VI. Befristung; Evaluierung; Inkrafttreten
-
Zu Artikel 1 (Änderung des Geldwäschegesetzes)
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
- Zu Buchstabe c
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe c
- Zu Buchstabe d
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
- Zu Buchstabe c
- Zu Buchstabe d
- Zu Buchstabe e
- Zu Buchstabe f
- Zu Buchstabe g
- Zu Buchstabe h
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
- Zu Buchstabe c
- Zu Buchstabe d
- Zu Buchstabe e
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
-
Zu Buchstabe a
- Zu Doppelbuchstabe aa
- Zu Doppelbuchstabe bb
- Zu Buchstabe b
-
Zu Buchstabe a
- Zu Doppelbuchstabe aa
- Zu Doppelbuchstabe bb
-
Zu Buchstabe b
- Zu Doppelbuchstabe aa
- Zu Doppelbuchstabe bb
- Zu Buchstabe c
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
-
Zu Buchstabe a
- Zu Doppelbuchstabe aa
- Zu Buchstabe c
- Zu Buchstabe e
- Zu Buchstabe f
- Zu Buchstabe g
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
-
Zu Buchstabe c
- Zu Doppelbuchstabe aa
- Zu Doppelbuchstabe bb
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
-
Zu Buchstabe a
- Zu Doppelbuchstabe aa
- Zu Doppelbuchstabe bb
- Zu Buchstabe b
-
Zu Buchstabe c
- Zu Doppelbuchstabe aa
- Zu Doppelbuchstabe bb
- Zu Buchstabe d
- Zu Buchstabe e
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
- Zu Buchstabe a und Buchstabe b
-
Zu Buchstabe a
- Zu Doppelbuchstabe aa
- Zu Doppelbuchstabe bb
- Zu Doppelbuchstabe cc
- Zu Doppelbuchstabe dd
- Zu Doppelbuchstabe ee
- Zu Doppelbuchstabe gg
- Zu Doppelbuchstabe hh
- Zu Doppelbuchstabe ii
- Zu Buchstabe c
- Zu Buchstabe d
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
- Zu Buchstabe c
-
Zu Artikel 2 (Änderung des Zollverwaltungsgesetzes)
- Zu Buchstabe a und Buchstabe b
- Zu Buchstabe c
- Zu Buchstabe d
-
Zu Buchstabe e
- Zu Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb
- Zu Doppelbuchstabe cc
- Zu Buchstabe f
-
Zu Artikel 3 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
- Zu Buchstabe c
- Zu Buchstabe d
- Zu Buchstabe e
- Zu Buchstabe f
- Zu Artikel 4 (Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes)
- Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz)
- Zu Artikel 6 (Änderung des Europol-Gesetzes)
- Zu Artikel 7 (Änderung der Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung)
-
Zu Artikel 8 (Änderung der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung)
- Zu Nummer 1
- Zu Nummer 2
- Zu Nummer 3
- Zu Nummer 4
- Zu Nummer 5
- Zu Nummer 6
- Zu Nummer 7
-
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
- Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
-
Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Te...
- I. Zusammenfassung
-
II. Im Einzelnen
- Das Vorhaben dient der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben im Hinblick auf folgende Themen:
- 1) Vernetzung der Transparenzregister nach der EU-Geldwäscherichtlinie
- Mit dem Vorhaben sollen zum Einen die Voraussetzungen für eine EU-weite Vernetzung der Transparenzregister der Mitgliedstaaten geschaffen werden. Die Vernetzung ist gemäß der Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843 bis 10. März 2021 vorgeschrieben. Vorauss...
- 2) Umsetzung der EU-Finanzinformationsrichtlinie
- Des Weiteren dient das Vorhaben der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1153 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (EU-Finanzinformationsrichtlinie). Sie bezweck...
-
II.1. Erfüllungsaufwand
- Wirtschaft
- Verwaltung (Bund)
- II.2. Weitere Kosten
- II.3. Bewertung der Schätzung des Erfüllungsaufwands durch Verbände
- II.4. Umsetzung von EU-Recht
- II.5. Alternativen
- II.6. Evaluierung
- Die EU-Geldwäscherichtlinie enthält einen eigenständigen laufenden Evaluationsmechanismus mit dreijährigem Turnus, der auch die Vorschriften zum Transparenzregister umfasst. Das BMF wird der Europäischen Kommission in diesem Zusammenhang jeweils seine...
- Für Zwecke der Bewertung der Vorschriften zum Transparenzregister kann ein wichtiges Kriterium die Richtigkeit der aus dem Transparenzregister ersichtlichen Daten zum wirtschaftlich Berechtigten sein, was sich mittelbar beispielsweise aus der Zahl der...
- Für die Zwecke der Bewertung insbesondere der EU-weiten Transparenzregistervernetzung werden sich voraussichtlich Daten betreffend die Beschleunigung grenzüberschreitender Vorgänge der Abklärung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten durc...
- III. Ergebnis
-
Gegenäußerung der Bundesregierung
- 1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a (§ 1 Absatz 3 GwG)
- 2. Zum Begriff der Haupttätigkeit in § 1 Absatz 24 GwG
- 3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b (§ 1 Absatz 30 GwG)
- 4. Zu Artikel 1 Nummer 6 (§ 3a GwG)
- 5. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c - neu - (§ 9 Absatz 6 - neu - GwG)
- 6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe e (§ 11 Absatz 5 Satz 3 GwG)
- 7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe d (§ 12 Abs. 3 GwG)
- 8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa (§ 20 Absatz 1 Satz 2 GwG):
- 9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c (§ 20 Absatz 2 GwG)
- 10. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c (§ 20 Absatz 2 GwG)
- 11. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a - neu - , Buchstabe b - neu - (§ 24 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 GwG) :
- 12. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - (§ 30 Absatz 2 GwG Nummer 27 Buchstabe a0) - neu - (§32 Absatz 2 Satz 1 GwG):
- 13. Zu Artikel 1 Nummer 33 (§ 43 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG):
- 14. Zu Artikel 1 (§ 44 Absatz 1 GwG)
- 15. Zu Artikel 1 (§ 44 Absatz 1 GwG)
- 16. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - (§ 48 Absatz 1 GwG-E):
- 17. Zu Artikel 1 (48 Absatz 1 GwG)
- 18. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a - neu - (§ 50 Nummer 1 Buchstabe h,
- Buchstabe i und
- Buchstabe J - neu -GwG)
- 19. Zu Artikel 1 Nummer 34 (§ 55 Absatz 6, Absatz 6a, Absatz 6b GwG)
- 20. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe c (59 Absatz 10 GwG)
- 21. Zu Artikel 6 (§§ 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1,
- 3 Absatz 1 Satz 1,
- 4 Absatz 1 und 2 EuropolG)
- 22. Zum Gesetzentwurf allgemein
Referenzen
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juris Lex QS
18062024 ()
18062024 ()