Table of Contents
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1. Nummer 6 (§ 34) wird wie folgt geändert:
- a) In Buchstabe a wird in dem einzufügenden Satz das Wort „können“
- b) In Buchstabe b wird in dem einzufügenden Satz das Wort „können“ durch das Wort „sollen“ ersetzt
- 2. In Nummer 10 Buchstabe b wird in § 47 Absatz 2 Satz 2 das Wort „können“
- 3. In Nummer 14 werden in § 50a Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 den Wörtern „die
- 4. In Nummer 17 Buchstabe a wird in § 51b Absatz 2 Satz 3 das Wort „können“
- 5. In Nummer 18 werden in § 51d Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 den Wörtern „die Erteilung der Prüfungszeugnisse“ die Wörter „die Ermittlung und Bekannt- gabe der Prüfungsergebnisse binnen einer bestimmten Frist, längstens eines Monats, sowie“ vorangestellt
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juris Lex QS
19052024 ()
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