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705text
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Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskenn-
- Artikel 1
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Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
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Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 30. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2616), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1622) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. § 2 wird wie folgt geändert:
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2. § 4 wird wie folgt geändert:
- (5) „ Händler dürfen abweichend von Absatz 4 Satz 1 die folgenden Produkte ausstellen, wenn diese Produkte jeweils vom Lieferanten mit dem nach § 4b Absatz 1 Nummer 4 erforderlichen Etikett versehen sind:
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3. § 4b wird wie folgt gefasst:
- „§ 4b
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Etiketten für Produkte nach Anlage 2
- (1) Der jeweilige Lieferant hat für die Produkte, die von einer der in Anlage 2 Abschnitt 1 Absatz 1 genannten Delegierten Verordnungen erfasst sind, die erforderlichen Etiketten mitzuliefern.
- (2) Bei den Produkten, die von einer der in Anlage 2 Abschnitt 1 Absatz 1 Nummer 7, 9, 10, 11 und 14 genannten Delegierten Verordnungen erfasst sind, sind vom jeweiligen Lieferanten folgende besondere Vorgaben einzuhalten,
- 4. § 6a Satz 1 wird wie folgt gefasst:
- 5. § 6b Satz 1 wird wie folgt gefasst:
- 6. § 8 wird wie folgt geändert:
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7. Anlage 2 wird wie folgt gefasst:
- „Anlage 2
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Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 30. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2616), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1622) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- Artikel 2
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Inkrafttreten
- Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Begründung
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A. Allgemeiner Teil
- I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
- II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
- III. Alternativen
- IV. Regelungskompetenz
- V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
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VI. Regelungsfolgen
- 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
- 2. Nachhaltigkeitsaspekte
- 3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
- 4. Erfüllungsaufwand
- 5. Weitere Kosten
- 6. Weitere Regelungsfolgen
- VII. Befristung; Evaluierung
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B. Besonderer Teil
- Zu Artikel 1 (Änderung der EnVKV)
- Zu Nummer 1
- Zu Nummer 2
- Zu Nummer 3
- Zu Nummer 4
- Zu Nummer 5
- Zu Nummer 6
- Zu Nummer 7
- Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
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A. Allgemeiner Teil
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Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskenn-