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0401-21-text
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Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das
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Artikel 1
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Die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung vom 21. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3147), die zuletzt durch Artikel 13 Absatz 18 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
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1. § 20 wird wie folgt geändert:
- „(2) Wer als Beamtin oder Beamter befördert wird, kann mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem die Ernennung wirksam geworden ist, in die entsprechende, zu diesem Zeitpunkt besetzbare Planstelle eingewiesen werden. Die Einweisung in eine besetzbare ...
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2. § 22 wird wie folgt gefasst:
- „§ 22
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Öffentliche Aufträge
- (1) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen unterhalb der jeweiligen EU-Schwellenwerte ist zu verfahren nach einheitlichen Richtlinien entsprechend der Unterschwellenvergabeordnung in der Fassung der Bekanntmac...
- (2) Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabeverordnung sowie die besonderen Regelungen des Sozialgesetzbuches zum Abschluss von Verträgen durch die Versicherungsträger und ihre Verbände sind zu beachten.“
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1. § 20 wird wie folgt geändert:
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Die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung vom 21. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3147), die zuletzt durch Artikel 13 Absatz 18 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
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Artikel 2
- Diese Verordnung tritt am [einsetzen: Datum des ersten Tages des auf die Verkündung folgenden Quartals] in Kraft.
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Artikel 1
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Begründung
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A. Allgemeiner Teil
- I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
- II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
- III. Alternativen
- IV. Regelungskompetenz
- V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
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VI. Regelungsfolgen
- 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
- 2. Nachhaltigkeitsaspekte
- 3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
- 4. Erfüllungsaufwand
- 5. Weitere Kosten
- 6. Weitere Regelungsfolgen
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B. Besonderer Teil
- Zu Artikel 1
- Zu Nummer 1
- Zu Buchstabe a
- Zu Buchstabe b
- Zu Buchstabe c
- Zu Buchstabe d
- Zu Nummer 2
- Zu Artikel 2
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A. Allgemeiner Teil
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Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das