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- Durch die Befreiung von gemeinnützigen Vereinigungen von der Pflicht zur Zah-
- In § 24 Absatz 1 GwG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwä-
- Dem Bundeszentralamt für Steuern und den Finanzämtern wird die Ermittlung von Beteiligungen einzelner wirt-
- Ebenso ist es für die Verfassungsschutzbehörden bei der Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Auf- gaben und insbesondere bei der Aufklärung von extremistischen oder terroristischen Bestrebungen wichtig, die
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15052024 ()
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