Table of Contents
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Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die
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Vorblatt
- A. Problem und Ziel
- B. Lösung
- C. Alternativen
- D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
- E. Erfüllungsaufwand
- F. Weitere Kosten
- Zuleitungsschreiben der Bundeskanzlerin
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Anlage 1 - Regelungsteil mit Begründung
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Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
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Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
- 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- 2. In § 73 Satz 2 wird das Wort „Elften“ durch das Wort „Dreizehnten“ ersetzt.
- 3. § 83c Absatz 4 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
- 4. § 87c wird wie folgt geändert:
- 5. Dem § 87f werden die folgenden Absätze 5 und 6 angefügt:
- 6. § 87g Absatz 1 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst:
- 7. § 87h wird wie folgt geändert:
- 8. § 87i wird wie folgt geändert:
- 9. In § 87j Absatz 1 Satz 1 und § 87k Absatz 4 wird jeweils die Angabe „§ 87i Absatz 5“ durch die Angabe „§ 87i Absatz 4“ ersetzt.
- 10. § 87n wird wie folgt geändert:
- 11. Nach § 87n wird folgender § 87o eingefügt:
- 12. Der bisherige § 87o wird § 87p.
- 13. Der bisherige § 87p wird § 87q wird wie folgt geändert:
- 14. § 88 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
- 15. § 91a Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
- 16. In § 94 Absatz 1 werden die Wörter „§ 58 Abs. 3 und § 67 finden bei Ersuchen nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2003/ 577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union (ABl. L 196 vom 2.8.2003, S. 45) (Rahmenbeschluss Sicherstellung) Anwendung“ durch die Wörter „Außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung Sicherstellung und Einziehung sind § 58 Absatz 3 und § 67 bei Ersuchen nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union (ABl. L 196 vom 2.8.2003, S. 45), der durch die Verordnung (EU) 2018/1805 (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 1) geändert worden ist, (Rahmenbeschluss Sicherstellung) anzuwenden“ ersetzt.
- 17. Nach § 96 wird folgender Elfter Teil eingefügt:
- 18. Der bisherige Elfte Teil wird der Zwölfte Teil.
- 19. Der bisherige Zwölfte Teil mit der Überschrift „Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen“ wird der Dreizehnte Teil.
- 20. § 98 wird wie folgt geändert:
- 21. Der bisherige Zwölfte Teil mit der Überschrift „Schlussvorschriften“ wird der Vierzehnte Teil.
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Artikel 2 Änderung des Gerichtskostengesetzes
- 1. Nach Nummer 3910 wird folgende Nummer 3911 eingefügt:
- 2. Die bisherige Nummer 3911 wird die Nummer 3912.
- Artikel 3 Inkrafttreten
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Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
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Begründung
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A. Allgemeiner Teil
- I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
- II. Entstehungsgeschichte der Verordnung Sicherstellung und Einziehung
- III. Allgemeines zum Inhalt der Verordnung Sicherstellung und Einziehung
- IV. Zu den einzelnen Vorschriften der Verordnung Sicherstellung und Einziehung
- V. Alternativen
- VI. Gesetzgebungskompetenz
- VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
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VIII. Gesetzesfolgen
- 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
- 2. Nachhaltigkeitsaspekte
- 3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
- 4. Erfüllungsaufwand
- 5. Weitere Kosten
- 6. Weitere Gesetzesfolgen
- IX. Befristung; Evaluierung
- B. Besonderer Teil
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A. Allgemeiner Teil
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Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
- Anlage 2 - Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
- Anlage 3 - Stellungnahme des Bundesrates
- Anlage 4 - Gegenäußerung der Bundesregierung
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Vorblatt