Table of Contents
- 0241-21
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0241-21-Text
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes -
- Artikel 1
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Änderung des Tierschutzgesetzes
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Das Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
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1. Nach § 16j werden die folgenden §§ 16k und 16l eingefügt:
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„§ 16k
- (1) Wer Rinder oder Schweine zu Erwerbszwecken hält, hat ein verendetes oder getötetes Rind oder Schwein, das nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist (Tierkörper), unverzüglich und dauerhaft mit der Registriernummer zu kennzeichnen, die seinem...
- (2) Die Pflicht zur Kennzeichnung der Tierkörper entfällt, wenn
- (3) Das Bundesministerium wird ermächtigt, soweit es aus Gründen des Tierschutzes für die Rückverfolgbarkeit der Tierkörper zu dem Haltungsbetrieb, in dem das Tier verendet ist oder getötet worden ist, erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit Zust...
- (4) Im Übrigen bleibt das Recht der tierischen Nebenprodukte unberührt.
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§ 16l
- (1) In den Betrieben oder Anlagen, die tierische Nebenprodukte verarbeiten, können die zuständigen Behörden zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der Vorschriften der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnunge...
- (2) Der Betreiber eines Betriebs oder einer Anlage, in dem oder in der tierische Nebenprodukte verarbeitet werden, hat
- (3) Sind in einem Betrieb oder einer Anlage eine oder mehrere der in Absatz 1 Satz 1 genannten Maßnahmen vorgenommen worden, so kann der Betreiber dieses Betriebes oder dieser Anlage, für den ihm durch diese Maßnahmen jeweils entstandenen Aufwand Ersa...
- (4) Im Übrigen bleibt das Recht der tierischen Nebenprodukte unberührt.“
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„§ 16k
- 2. § 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
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1. Nach § 16j werden die folgenden §§ 16k und 16l eingefügt:
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Das Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- Artikel 2
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Inkrafttreten
- Dieses Gesetz tritt am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des auf die Verkündung folgenden Quartals] in Kraft.
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Begründung
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A. Allgemeiner Teil
- I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
- II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
- III. Alternativen
- IV. Gesetzgebungskompetenz
- V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
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VI. Gesetzesfolgen
- 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
- 2. Nachhaltigkeitsaspekte
- 3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
- 4. Erfüllungsaufwand
- 5. Weitere Kosten
- 6. Weitere Gesetzesfolgen
- VII. Evaluierung
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B. Besonderer Teil
- Zu Artikel 1 (Änderung des Tierschutzgesetzes)
- Zu Nummer 1
- Zu § 16k
- Zu Absatz 1
- Zu Absatz 2
- Zu Absatz 3
- Zu Absatz 4
- Zu § 16l
- Zu Absatz 1
- Zu Absatz 2
- Zu Absatz 3
- Zu Absatz 4
- Zu Nummer 2
- Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
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A. Allgemeiner Teil
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes -
- 0241-21_Anlage