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- 1. In der Überschrift werden die Wörter „des Jugendarbeitsschutzgeset-
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2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) In § 29 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „kann“ durch das Wort „trifft“ ersetzt und wird das Wort „treffen“ gestrichen.
- b) § 30 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
- c) § 32 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- d) § 33 wird wie folgt geändert:
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3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a) Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:
- b) Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden die Nummern 2 und 3.
- 4. Nach Artikel 2 werden die folgenden Artikel 2a bis 2g eingefügt:
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5. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden die Wörter „des Satzes 2“ durch die Wörter „der Sätze 2 bis 4“ ersetzt.
- b) Nach Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt:
- c) In dem neuen Satz 4 wird die Angabe „Artikel 2“ durch die Wörter „die Artikel 2, 2a, 2b Nummer 2 und Artikel 2e“ ersetzt.