Table of Contents
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0339-21text
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Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen
- § 1
- Aktueller Rentenwert und aktueller Rentenwert (Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung
- § 2
- Sicherungsniveau vor Steuern in der gesetzlichen Rentenversicherung
- § 3
- Allgemeiner Rentenwert und allgemeiner Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte
- § 4
- Anpassungsfaktor in der gesetzlichen Unfallversicherung in den alten Ländern und den neuen Ländern
- § 5
- Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung in den alten Ländern und den neuen Ländern
- § 6
- Inkrafttreten
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Begründung
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A. Allgemeiner Teil
- I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
- II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
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A. Allgemeiner Teil
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1. Festsetzung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- 1.1. Bestimmung des aktuellen Rentenwerts
- 1.2. Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost)
- 2. Festsetzung des Sicherungsniveaus vor Steuern für das Jahr 2021
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3. Festsetzung der allgemeinen Rentenwerte in der Alterssicherung der Landwirte
- 3.1. Bestimmung des allgemeinen Rentenwerts
- 3.2. Bestimmung des allgemeinen Rentenwerts (Ost)
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4. Anpassung der Renten und sonstigen Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
- 4.1. Anpassung in den alten Ländern
- 4.2. Anpassung in den neuen Ländern
- III. Alternativen
- IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
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V. Verordnungsfolgen
- 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
- 2. Nachhaltigkeitsaspekte
- 3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
- 3.1. Gesetzliche Rentenversicherung
- 3.2. Alterssicherung der Landwirte
- 3.3. Gesetzliche Unfallversicherung
- 3.4. Erstattungen für Ansprüche aus Zusatzversorgungssystemen
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3.5. Erstattungen für Ansprüche aus Sonderversorgungssystemen
- 4. Erfüllungsaufwand
- 4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
- 4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
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4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
- 5. Weitere Kosten
- 6. Weitere Verordnungsfolgen
- VI. Befristung; Evaluation
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B. Besonderer Teil
- Zu § 1 Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)
- Zu § 1 Absatz 1 - Bestimmung des aktuellen Rentenwerts
- Berechnung des Faktors für die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer:
- Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den alten Ländern im Jahr 2019 unter Berücksichtigung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter:
- Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den alten Ländern im Jahr 2020:
- Wert des Faktors für die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den alten Ländern:
- Berechnung des Faktors für die Veränderung des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung:
- Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors:
- Ermittlung des Rentnerquotienten:
- Berechnung der Anzahl der Äquivalenzrentner:
- Berechnung der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler:
- Rentnerquotient 2019 (RQ t-2):
- Rentnerquotient 2020 (RQ t-1):
- Wert des Nachhaltigkeitsfaktors für die Bestimmung der aktuellen Rentenwerte zum 1. Juli 2021:
- Berechnung des neuen aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2021:
- Prüfung der Niveauschutzklausel nach § 255e SGB VI
- zu § 1 Absatz 2 - Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost)
- Nach § 255a Absatz 1 SGB VI berechneter aktueller Rentenwert (Ost):
- Vergleichswert nach § 255a Absatz 2 SGB VI:
- Berechnung des Faktors für die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer:
- Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den neuen Ländern im Jahr 2019 unter Berücksichtigung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter:
- Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den neuen Ländern im Jahr 2020:
- Wert des Faktors für die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den neuen Ländern:
- Berechnung des Vergleichswerts nach § 255a Absatz 2 SGB VI zum 1. Juli 2021:
- Festzusetzender aktueller Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2021:
- Zu § 2 Festsetzung des Sicherungsniveaus vor Steuern
- Mindestsicherungsniveau nach § 154 Absatz 3 SGB VI
- Berechnung der verfügbaren Standardrente für das Jahr 2021:
- Der von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragende Anteil des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2021 (aKVR2021):
- Der von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragende Anteil des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2021 (dzKVR2021):
- Der von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragende Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung für das Jahr 2021 (PVR2021):
- Wert der verfügbaren Standardrente für das Jahr 2021 mit dem nach der Rentenanpassungsformel nach §§ 68 und 68a SGB VI ermittelten rechnerischen aktuellen Rentenwert in Höhe von 34,19 Euro:
- Berechnung des verfügbaren Durchschnittsentgeltes für das Jahr 2021:
- Ermittlung der Nettoquote für das Jahr 2020:
- Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2020 (RVA2020):
- Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung für das Jahr 2020 (PVA2020):
- Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung für das Jahr 2020 (AVA2020):
- Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2020 (aKVA2020):
- Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2020 (dzKVA2020):
- Wert der Nettoquote für das Jahr 2020:
- Berechnung der Nettoquote für das Jahr 2021:
- Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2021 (RVA2021):
- Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung für das Jahr 2021 (PVA2021):
- Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung für das Jahr 2021 (AVA2021):
- Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2021 (aKVA2021):
- Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2021 (dzKVA2021):
- Wert der Nettoquote für das Jahr 2021:
- Wert des verfügbaren Durchschnittsentgelts für das Jahr 2021:
- Berechnung des Sicherungsniveaus vor Steuern für das Jahr 2021 mit dem nach der Rentenanpassungsformel nach §§ 68 und 68a SGB VI ermittelten rechnerischen aktuellen Rentenwert in Höhe von 34,19 Euro:
- Prüfung des Mindestsicherungsniveaus nach § 154 Absatz 3 SGB VI
- Zu § 3 Festsetzung des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte
- Zu § 4 Anpassungsfaktor in der gesetzlichen Unfallversicherung in den alten Ländern und den neuen Ländern
- Zu § 5 Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung in den alten Ländern und den neuen Ländern
- Zu § 6 Inkrafttreten
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Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen
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