Table of Contents
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1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a) Vor Nummer 1 wird folgende neue Nummer 1 eingefügt:
- b) Die bisherigen Nummern 1 bis 9 werden die Nummern 2 bis 10
- c) Die neue Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
- d) In der neuen Nummer 8 Buchstabe c werden nach den Wörtern „für
- e) Nach der neuen Nummer 10 werden folgende Nummern 11 bis 13 an- gefügt:
- 2. In Artikel 3 werden die Wörter „und nach § 10a BFStrMG in Verbindung mit § 25a Abs. 3 StVG“ durch die Wörter „oder des § 10a Absatz 1 Satz BFStrMG“ ersetzt