Stellungnahme des BundesratesBundesrat Drucksache 14/21 (Beschluss)
Stellungnahme
des Bundesrates
12.02.21
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 1000. Sitzung am 12. Februar 2021 beschlossen, zu dem
Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu
nehmen:
Zu Artikel 1 (§ 131 BPersVG)
In Artikel 1 § 131 ist die Angabe „2023“ durch die Angabe „2024“ zu ersetzen.
Folgeänderung:
In Artikel 27 Absatz 2 ist die Angabe „2023“ durch die Angabe „2024“ zu ersetzen.
Begründung:
Die in der Übergangsregelung in § 131 BPersVG-E vorgesehene Übergangsfrist
bis Ende 2023 reicht pandemiebedingt wegen zahlreicher zusätzlich abzuarbeitender
Regelungsbedarfe und des dadurch entstehenden Rückstaus an
Vorhaben einigen Ländern nicht aus, um die notwendigen Regelungen in den
Landesgesetzen vorzunehmen. Daher ist eine Verlängerung der Übergangsfrist
bis zum 31. Dezember 2024 erforderlich.
In Folge muss das Außerkrafttreten des § 131 BPersVG-E ebenfalls um ein
Jahr verschoben werden.
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ISSN 0720-2946