Unterrichtung durch die BundesregierungBundesrat Drucksache 184/21
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
25.02.21
Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die
Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An den
Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses
des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
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Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0720-2946
B
R
Fu
ss
Berlin, 24. Februar 2021
Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag
am 28. Januar 2021 verabschiedeten
Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft
an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 27. Mai 2020
zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
Grundgesetzes einberufen wird.
Dr. Angela Merkel
An den
Präsidenten des Bundesrates
Das vorstehende Schreiben wurde dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses
am 25. Februar 2021 zugeleitet.
Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: Drs. 84/21 (Beschluss)