Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Steffen Kotré, Tino Chrupalla, Leif-Erik Holm, Dr. Heiko Heßenkemper, Hansjörg Müller, Dr. Rainer Kraft, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Uwe Witt, Paul Viktor Podolay, Ulrich Oehme, Jürgen Braun, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfDDeutscher Bundestag Drucksache 19/26469
19. Wahlperiode 05.02.2021
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Enrico Komning, Steffen Kotré, Tino Chrupalla, Leif-Erik Holm,
Dr. Heiko Heßenkemper, Hansjörg Müller, Dr. Rainer Kraft, Detlev Spangenberg,
Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Uwe Witt, Paul Viktor Podolay, Ulrich Oehme,
Jürgen Braun, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth, Dr. Axel Gehrke und
der Fraktion der AfD
Die Situation rund um die ausgeschriebenen Lieferungen von
Atemschutzmasken
Im März 2020 schrieb das Bundesministerium für Gesundheit die Lieferung
von Atemschutzmasken aus (dazu Video https://www.daserste.de/information/
wirtschaft-boerse/plusminus/videos/masken-debakel-video-100.html, Minute
1:35). Laut der ARD-Sendung „Plusminus“ vom 16. September 2020 (dazu Video
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/m
asken-debakel-video-100.html) erteilte das Bundesministerium infolgedessen
über 700 Bewerbern einen Zuschlag, die daraufhin Atemschutzmasken in Millionenstückzahl
bestellten. Wie im Bericht ausgeführt, wurden entsprechend
der Verträge FFP2- und OP-Masken geordert. Zugleich wird jedoch berichtet,
dass der Bund die beschafften Millionen Masken nur zu geringen Teilen abgenommen
hat (dazu o. g. Video, ab Minute 0:41). Hinsichtlich Millionen Atemschutzmasken
erfolgte keine Abnahme, die Vertragspartner selbst sprechen davon,
dass sie „auf der Ware sitzen blieben“ (dazu o. g. Video, Minute 1:19 und
ab Minute 2:10). Laut dem Plusminus-Bericht fehlen weitere Abnahmezusagen
bzw. Abnahmetermine durch die Bundesregierung (dazu o. g. Video, Minute
2:45). Auch die Bezahlung der Masken stehe aus (dazu o. g. Video, Minute
3:06). Mehrere Gerichtsverfahren wurden infolge dessen bereits angestrengt
(dazu o. g. Video, ab Minute 3:51).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Wie viele Verträge über die Lieferung von Atemschutzmasken genau
schloss das Bundesgesundheitsministerium ab?
2. Über die Lieferung wie vieler Masken insgesamt wurden seinerzeit Verträge
geschlossen?
3. Ist Gegenstand jedes Vertrags die Lieferung einer ganz konkreten Anzahl
von Atemschutzmasken?
4. Wie hoch war der von der Bundesregierung in den Verträgen garantierte
Preis pro FFP2- bzw. OP-Maske?
5. Wie hoch sind die Verbindlichkeiten des Bundes, die durch das Eingehen
der o. g. Lieferverträge entstanden sind?
Drucksache 19/26469 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
6. Sind die Verträge derart konzipiert, dass seitens des Bundes eine Abnahmeverpflichtung
hinsichtlich der jeweils durch den Vertragspartner gelieferten
Masken besteht?
Wenn nein, wie ist die Abnahmeverpflichtung des Bundes ausgestaltet?
7. Wie viele Atemschutzmasken aus diesen Verträgen wurden den Vertragspartnern
bislang abgenommen?
8. Zur Abnahme wie vieler Atemschutzmasken ist der Bund noch verpflichtet,
und wie viele Verträge betrifft diese noch ausstehende Abnahme?
9. Weshalb erfolgte bislang seitens des Bundes noch keine Abnahme dieser
Masken?
10. Wie hoch sind die Zahlungen, die für die bereits abgenommenen Masken
seitens des Bundes bislang entrichtet wurden?
11. Wie hoch ist die Summe der noch ausstehenden Zahlungen
a) für bereits abgenommene Masken und
b) für die noch abzunehmenden Masken?
12. Wie hoch ist die Summe des Verzögerungsschadens, den die Bundesregierung
aufgrund der nicht rechtzeitigen Abnahme der Masken ggf. entrichten
muss (Schätzung genügt)?
13. Wie viele Gerichtsverfahren sind derzeit anhängig, in denen die Vertragspartner
mit dem Bundesgesundheitsministerium um die Abnahme bzw. die
Zahlung der Masken streiten?
14. Auf welche Summe insgesamt belaufen sich die Kosten dieser gerichtlichen
Auseinandersetzzungen für den Bund (Schätzung genügt)?
15. Wie ist der derzeitige Stand der Gerichtsverhandlungen?
a) Sind Urteile zulasten des Bundesgesundheitsministeriums ergangen,
durch die dieses zur Abnahme bzw. Zahlung von Masken verpflichtet
wurde, und wenn ja, wie hoch ist die Anzahl der danach abzunehmenden
Masken, bzw. wie hoch ist die Gesamtsumme der zu entrichtenden
Zahlungen?
b) Wurden vor Gericht Vergleiche verhandelt bzw. stehen solche kurz vor
dem Abschluss, durch die das Bundesgesundheitsministerium zur Abnahme
bzw. Zahlung von Masken verpflichtet ist, und wenn ja, wie
hoch ist die Anzahl der danach abzunehmenden Masken, bzw. wie
hoch ist die Gesamtsumme der zu entrichtenden Zahlungen?
16. Trifft es zu, dass das Bundesgesundheitsministerium durch den Abschluss
der Verträge über die Atemschutzmasken höhere Verbindlichkeiten eingegangen
ist als Geld im Etat für Masken vorgesehen ist (dazu Video https://
www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/maskendebakel-video-100.html,
Minute 0:31)?
Wenn ja, wie werden diese Verbindlichkeiten dann beglichen?
17. Was geschah bislang mit den vom Bund bereits abgenommenen Atemschutzmasken?
18. Welche Verwendung plant der Bund mit Blick auf die Masken, bezüglich
derer noch eine Abnahmeverpflichtung besteht?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/26469
19. Gelangen bzw. gelangten diese Atemschutzmasken auch in den Handel,
und wenn ja, in welcher Weise?
Wenn ja, stellt der Bund dann in den Verträgen sicher, dass seine abnehmenden
Vertragspartner die Masken, die der Bund selbst mit Steuergeld der
Bürger zuvor erwarb, auch nur mit einer zwar kostendeckenden, aber geringen
Gewinnspanne veräußern und dass der Bürger die Masken letztlich
zu einem angemessenen, nicht überteuerten Preis erwerben kann?
Berlin, den 2. Februar 2021
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
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ISSN 0722-8333