Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 19/13437, 19/13546 –Deutscher Bundestag Drucksache 19/26584
19. Wahlperiode 10.02.2021
Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 19/13437, 19/13546 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
A. Problem
Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen
immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer
zu vermeiden. Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen
sind von erheblicher Bedeutung. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass die durch
Gestaltungen herbeigeführten Steuerausfälle von denjenigen finanziert werden,
denen solche Gestaltungen nicht möglich sind.
B. Lösung
Zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer
sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
– Absenkung der 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90
Prozent,
– Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands zur Erfassung von Anteilseignerwechseln
in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften,
– Verlängerung der Fristen von fünf auf zehn Jahre,
– Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe im
Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen,
– Verlängerung der Vorbehaltensfrist in § 6 des Grunderwerbsteuergesetzes
(GrEStG) auf 15 Jahre,
– Aufhebung der Begrenzung des Verspätungszuschlags.
C. Alternativen
Keine. Die Änderungen beruhen auf dem Ergebnis der länderoffenen Arbeitsgruppe
„Share Deals“, die unter Federführung von Hessen und Nordrhein-Westfalen
die Regelungsmöglichkeiten intensiv geprüft hat.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Drucksache 19/26584 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Es wird davon ausgegangen, dass das Gestaltungsmodell „Share Deals“ in der
gegenwärtigen Rechtslage bei hochpreisigen Transaktionen zu durchaus nennenswerten
Steuermindereinnahmen führen dürfte. Allerdings sind die Steuerausfälle,
die durch das Gestaltungsmodell „Share Deals“ entstehen, in der Höhe nicht genau
bestimmbar, da über steuerfreie Transaktionen von Seiten der Länder keine
Aufzeichnungen geführt werden.
Nur durch das Zusammenwirken der beabsichtigten Maßnahmen dürfte das Gestaltungsmodell
„Share Deals“ in einem größeren Umfang zurückgedrängt werden,
da durch die neuen Regelungen erhebliche Planungsunsicherheiten für die
Steuerpflichtigen eintreten werden. Zusätzlich wird ein weiterer Gestaltungsweg
unterbunden, indem neben den Personengesellschaften auch die Umgehung mithilfe
von Kapitalgesellschaften versagt wird.
Insgesamt dürften die Maßnahmen dazu führen, dass die durch die „Share Deals“
entstehenden Mindereinnahmen weitgehend vermieden werden. Mangels Daten
kann eine konkrete Bezifferung der Mindereinnahmen jedoch nicht erfolgen.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Durch die Maßnahmen entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Die Maßnahmen werden tendenziell zu Mehraufwand für die Wirtschaft führen.
Auf Grund fehlender Daten kann eine konkrete Bezifferung des Mehraufwands
jedoch nicht erfolgen.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Die Maßnahmen werden tendenziell zu Mehraufwand für die Steuerverwaltungen
der Länder führen. Auf Grund fehlender Daten kann eine konkrete Bezifferung
des Mehraufwands jedoch nicht erfolgen.
Mit der vorgesehenen Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands in § 1 Absatz
2b GrEStG wird zumindest ein einmaliger Umstellungsaufwand für die IT-
Umsetzung im Bereich der Festsetzung der Grunderwerbsteuer entstehen. Die
Höhe des Umstellungsaufwands ist von hier aus nicht quantifizierbar.
F. Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine
direkten sonstigen Kosten.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
sind nicht zu erwarten.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/26584
Bericht der Vorsitzenden des Finanzausschusses, Katja Hessel
I. Verlangen eines Berichts
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
einen Bericht des Finanzausschusses über den Stand der Beratungen des Gesetzentwurfs auf Drucksachen
19/13437, 19/13546 verlangt. Die Voraussetzungen für die Berichterstattung liegen vor.
II. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 19/13437, 19/13546 in seiner 116. Sitzung am
27. September 2019 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuss für Ernährung und
Landwirtschaft und dem Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zur Mitberatung überwiesen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft und der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung
und Kommunen haben sich mit der Vorlage auf Drucksachen 19/13437, 19/13546 noch nicht befasst.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich in seiner 29. Sitzung am 25. September
2019 mit dem Gesetzentwurf gutachtlich befasst und festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes
gegeben sei. Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung sei plausibel. Eine Prüfbitte sei daher nicht
erforderlich.
IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 19/13437, 19/13546 in seiner 51. Sitzung am
25. September 2019 erstmalig beraten und die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen. In seiner
53. Sitzung am 14. Oktober 2019 hat er eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Folgende Einzelsachverständige,
Verbände und Institutionen hatten Gelegenheit zur Stellungnahme:
1. Anzinger, Prof. Dr. Heribert, Universität Ulm
2. Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
3. Hilbers, Reinhold, Finanzminister des Landes Niedersachsen
4. Hufeld, Prof. Dr. Ulrich, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
5. Institut Finanzen und Steuern e. V.
6. Tappe, Prof. Dr. Henning, Universität Trier
7. Wernsmann, Prof. Dr. Rainer, Universität Passau
8. ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V.
Das Ergebnis der öffentlichen Anhörung ist in die Ausschussberatungen eingegangen. Das Protokoll einschließlich
der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen ist der Öffentlichkeit zugänglich.
Der Finanzausschuss hat die Beratung der Vorlage in seiner 54. Sitzung am 16. Oktober 2019 und in seiner
115. Sitzung am 10. Februar 2021 fortgesetzt und jeweils vertagt. Es wurde deutlich, dass eine Aufsetzung der
Vorlage auf die Tagesordnung des Finanzausschusses zur abschließenden Beratung derzeit am Einspruch der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD scheitert, da diese weiteren Beratungsbedarf sehen.
Dem Finanzausschuss wurde zu der Vorlage gemäß § 109 der Geschäftsordnung durch den Petitionsausschuss
eine Petition übermittelt.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Drucksache 19/26584 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Berlin, den 10. Februar 2021
Katja Hessel
Vorsitzende
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.