Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPDDeutscher Bundestag Drucksache 19/26577
19. Wahlperiode 10.02.2021
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 19/26177 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von
Familiennamen und Vornamen
A. Problem
Das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar
1938 ist nach Artikel 125 des Grundgesetzes Bundesrecht geworden und gilt als
solches fort. Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung
vom 7. Mai 1954 festgestellt. Der geltende Gesetzestext enthält jedoch einige
überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht wie „Reichsminister
des Innern“. Diese historischen Begriffe sollen bereinigt werden, wozu auch
einige nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes erforderliche Korrekturen
vorgenommen werden.
B. Lösung
Der Text des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
wird ohne Änderungen des geltenden Rechts bereinigt.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
Drucksache 19/26577 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keine.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keine.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Keine.
F. Weitere Kosten
Keine.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/26577
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/26177 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 10. Februar 2021
Der Ausschuss für Inneres und Heimat
Andrea Lindholz
Vorsitzende
Marc Henrichmann
Berichterstatter
Helge Lindh
Berichterstatter
Beatrix von Storch
Berichterstatterin
Manuel Höferlin Ulla Jelpke Dr. Irene Mihalic
Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatterin
Drucksache 19/26577 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Marc Henrichmann, Helge Lindh, Beatrix von Storch,
Manuel Höferlin, Ulla Jelpke und Dr. Irene Mihalic
I. Überweisung
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 19/26177 wurde in der 206. Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. Januar
2021 an den Ausschuss für Inneres und Heimat federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
und den Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 130. Sitzung am 10. Februar 2021 einstimmig
die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/26177 empfohlen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 64. Sitzung am 10. Februar 2021 einstimmig die Annahme
des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/26177 empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/26177 in seiner 119. Sitzung
am 10. Februar 2021 abschließend beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter
Fassung.
Die Beratung erfolgte gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/18314, der
dem Ausschuss für Inneres und Heimat zur Mitberatung überwiesen war und zu dem er dem federführenden
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN die Ablehnung empfiehlt.
Berlin, den 10. Februar 2021
Marc Henrichmann Helge Lindh Beatrix von Storch
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin
Manuel Höferlin Ulla Jelpke Dr. Irene Mihalic
Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatterin
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