Deutscher Bundestag Drucksache 19/26945
19. Wahlperiode
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an
Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der
Wasserrahmenrichtlinie
– Drucksache 19/26827 –
Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
Die Bundesregierung äußert sich zur Stellungnahme des Bundesrates wie folgt:
Zu Buchstabe a: (Zum Gesetzentwurf allgemein)
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zustimmend zur Kenntnis.
(zu Drucksache 19/26827)
24.02.2021
Zu Buchstabe b: (Zum Gesetzentwurf allgemein)
Die Bundesregierung nimmt den Vorschlag zur Kenntnis.
Nach Auffassung der Bundesregierung liegt eine Erweiterung des Begriffs des „allgemeinen Verkehrs“ vor, weil
bislang unter diesem Begriff der Verkehr mit Personen- und Frachtschiffen in einem nicht unerheblichen Umfang
verstanden wurde. Dies konnte zwar auch Fahrgastschiffe umfassen, aber keine Sport- und Freizeitschifffahrt.
Letztlich kommt es aber auch nicht darauf an, was der Begriff in der Vergangenheit umfasste. Über die Bedeutung
des Begriffes des allgemeinen Verkehrs nach Inkrafttreten des Gesetzentwurfs besteht offenbar Einigkeit. Die
Notwendigkeit einer Klarstellung der Begründung in Abschnitt A II., letzter Absatz, Satz 2 und in Abschnitt B,
zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Satz 5wird nicht gesehen.
Zu Buchstabe c: (Zum Gesetzentwurf allgemein)
Die Bundesregierung nimmt den Vorschlag zur Kenntnis.
Die angesprochene ökologische Weiterentwicklung der Bundeswasserstraßen bezieht sich auf alle Bundeswasserstraßen.
Der Klammerzusatz meint lediglich, dass dies an Nebenwasserstraßen, da auf diesen weniger Verkehr
stattfindet und diese häufig schon naturnäher gestaltet sind, noch eher in Betracht kommt. Eine Missverständlichkeit
der Begründung im Abschnitt A VI. 2, zweiter Absatz, fünfter Satz und damit auch die Notwendigkeit einer
Klarstellung werden nicht gesehen.
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ISSN 0722-8333