Empfehlungen der AusschüsseBundesrat Drucksache 284/1/21
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
23.04.21
R - FJ
zu Punkt … der 1004. Sitzung des Bundesrates am 7. Mai 2021
Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung
A.
1. Der federführende Rechtsausschuss und
der Ausschuss für Frauen und Jugend
empfehlen dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am
25. März 2021 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B.
2. Der Ausschuss für Frauen und Jugend
empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat begrüßt das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung. Mit dem Gesetz wird das Recht auf geschlechtliche
Selbstbestimmung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung besser
geschützt. Der Bundesrat bedauert jedoch, dass eine verpflichtende Beratung
unter Einbeziehung einer Person, die ebenfalls von einer oder sogar von
derselben Variante der Geschlechtsentwicklung betroffen ist (Peer-
Beratungsperson), mit diesem Gesetz nicht eingeführt wird.
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ISSN 0720-2946
...
Empfehlungen, 284/1/21 - 2 -
Die Vorteile einer Peer-Beratung sind erheblich: Eine Peer-Beratungsperson
kann ihre Motivation und den Umgang mit den an ihr durchgeführten Behandlungen
aus eigener Erfahrung schildern. Diese Person verfügt über Expertise in
eigener Sache. Zwar kann auch eine spezialisierte Person diese Erkenntnisse im
Rahmen der Ausbildung und Berufserfahrung erwerben und weitergeben, eine
Peer-Beratung hat jedoch in diesem sensiblen Beratungsfeld eine eigene Bedeutung
und Wertigkeit.
Um eine Beratung der Eltern und des Kindes durch eine Peer-Beratungsperson
sicherzustellen, kann die Entscheidung nicht in das Ermessen der Eltern gelegt
werden. Daher reicht die Angabe der interdisziplinären Kommission nicht aus,
ob eine Beratung stattgefunden hat. Es ist vielmehr erforderlich sicherzustellen,
dass die Kommission eine Beratungsperson mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung
beteiligt und dass eine Beratung stattgefunden hat.
Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei der Umsetzung des Gesetzes
zu prüfen, wie eine verpflichtende Beratung durch eine Peer-
Beratungsperson sichergestellt werden kann.