Deutscher Bundestag Drucksache 19/30383
19. Wahlperiode 08.06.2021
Änderungsantrag
der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Peter Heidt, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald
Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde
Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann,
Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Hermann Otto
Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Stephan Thomae,
Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 19/28648, 19/29634 –
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer
„Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“
Der Bundestag wolle beschließen:
den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/28648 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen
unverändert anzunehmen:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden nach dem Wort „Durch“ die Wörter „gezielte Förderinstrumente
und passende Förderstrukturen“ eingefügt und werden die
Wörter „eigene Aktivitäten und Fördermaßnahmen“ gestrichen
bb) In Satz 4 werden nach den Wörtern „anderen Orten der deutschen Demokratiegeschichte“
die Wörter „und deutschen Demokratiebewegung“
eingefügt und wird nach dem Wort „Bonn“ das Komma durch
die Wörter „sowie in eng mit der Demokratiebewegung verknüpfte
Orte wie Leipzig im Rahmen der Friedlichen Revolution,“ ersetzt.
b) In Absatz 2 Nummer 3 werden nach den Wörtern „der Stiftung Forum
Recht“ ein Komma und die Wörter „das Bundesarchiv“ eingefügt.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Drucksache 19/30383 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
2. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort „zwölf“ durch das Wort „sechzehn“ ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden die Wörter „von der Bundesregierung entsandte Mitglieder“
durch die Wörter „vom Deutschen Bundestag gewählte Mitglieder“
ersetzt.
bb) In Satz 3 werden nach den Wörtern „Haus der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ ein Komma und das Wort „Bundesarchiv“ eingefügt.
cc) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:
„Mitglieder des Stiftungsrates kraft Amtes sind zudem der Präsident
oder die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, des Deutschen Städtetages
und des Deutschen Städte- und Gemeindetages.“
3. Nach § 15 wird folgender § 16 eingefügt:
„§ 16
Evaluierung
Die durch das Gesetz erzielten Wirkungen des Gesetzes sind nach drei Jahren
zu evaluieren und der Bericht dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Im Zuge
der Evaluierung soll auch das Gedenkstättenkonzept des Bundes überarbeitet
werden.“
4. Der bisherige § 16 wird § 17.
Berlin, den 8. Juni 2021
Christian Lindner und Fraktion
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/30383
Begründung
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Stiftung hat den Zweck, angelehnt an die Bundesstiftung Aufarbeitung vor allem Projekte zu fördern. Es geht
nicht um eigene Aktivitäten. Es muss deutlich benannt werden, dass es sich um eine Förderstiftung handelt.
Zu Doppelbuchstabe bb
Die Orte der Friedlichen Revolution im Osten Deutschlands sind stärker zu berücksichtigen. Es geht auch um die
jüngeren Demokratieerfahrungen Deutschlands. Im Gesetzentwurf finden die Orte der Friedlichen Revolution
keine Erwähnung, im Rahmenkonzept nur eine unzureichende Erwähnung. Beispielhaft sind hier die Orte der
Friedlichen Revolution in Leipzig zu nennen.
Zu Buchstabe b
Das Bundesarchiv muss eingebunden werden. Das Bundesarchiv ist auf der Ebene des Nationalstaats die Institution,
die verlässliche und authentische Quellen aufbewahrt, einordnet, nutzbar macht und nach rechtsstaatlichen
Regeln der Gesellschaft zur Verfügung stellt. Zudem befindet sich im Rastatter Residenzschloss die Bundesarchiv-Erinnerungsstätte
für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte. Eine Dauerausstellung informiert
über die Geschichte der Freiheitsbewegungen im 19. Jahrhundert und seit dem Jahr 2009 auch über Opposition
und Widerstand in der DDR bis zur Friedlichen Revolution 1989.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Aufgrund der Erweiterung des Stiftungsrates um vier weitere Personen nach Ziffer 4 ist eine Änderung der Anzahl
der Mitglieder des Stiftungsrates von zwölf auf sechzehn notwendig.
Zu Buchstabe b
Die Sachverständigen Persönlichkeiten des Stiftungsrates sind nicht von der Bundesregierung zu entsenden, sondern
vom Deutschen Bundestag zu wählen. Entsprechend der Einfügung des Bundesarchivs unter dem Stiftungszweck
ist auch das Bundesarchiv in den Stiftungsrat einzubeziehen. Zudem muss die Perspektive der Länder und
Kommunen einbezogen werden. Im Rahmenkonzept ist dargestellt, dass die "Förderung der Auseinandersetzung
mit der Demokratiegeschichte in erster Linie eine Aufgabe der Länder und Kommunen" ist und der Bund sich im
Falle einer "nationale ( n) , gesamtstaatlichen Bedeutung" einbringen kann. Trotz der Bedeutung der Länder und
Kommunen sind diese bislang nicht in den Gremienstrukturen des Gesetzentwurfes vorgesehen gewesen. Eine
Erweiterung des Stiftungsrates um die Perspektiven der Länder und Kommunen ist daher unverzichtbar.
Zu den Nummern 3 und 4
Die Evaluierung des Gesetzes wird bisher lediglich in der Begründung unter VII erwähnt. Die Evaluierung muss
Teil des Gesetzes werden. Essentiell ist es, dass im Zuge der Evaluierung das seit dem Jahr 2008 starre Gedenkstättenkonzept
des Bundes überarbeitet wird. Schon mit der Gründung der Stiftung hätte dies geschehen müssen,
denn wir brauchen eine konsistente Strategie im Bereich Gedenken und Erinnern. Daraus könnte - anhand der
jeweiligen Bedarfe - die Institutionenlandschaft neu geordnet werden.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.