2020_02_03_d1$19-17001.pdf
Drucksache
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/16080 – Die Militäroperationen des NATO-Bündnispartners Türkei in Syrien
19/17001
2020-02-03
Antwort der Bundesregierung
BT
http://dipbt.bundestag.de:80/dip21/btd/19/170/1917001.pdf
C
19/16080
BT
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17001 19. Wahlperiode 03.02.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/16080 – Die Militäroperationen des NATO-Bündnispartners Türkei in Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat am 9. Oktober 2019 den
Start des lange geplanten Einmarsches in den Norden Syriens per Twitter bekanntgegeben.
Ziel der Offensive ist die kurdische YPG-Miliz, die auf syrischer
Seite der Grenze ein großes Gebiet kontrolliert und in der Präsident Recep
Tayyip Erdoğan einen Ableger der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei
PKK und damit eine Terrororganisation sieht (dpa vom 9. Oktober 2019). Die
„Operation Friedensquelle“, wie der Einmarsch seitens der Türkei genannt
wird, solle die „terroristische Bedrohung“ an der Grenze beseitigen und im gemeinsamen
Einsatz mit der sogenannten Syrischen Nationalarmee eine
„Schutzzone“ auf syrischem Staatsgebiet schaffen (dpa vom 9. Oktober 2019).
Die am 4. Oktober 2018 entstandene „Syrische Nationalarmee“ ist nominell
der syrischen Übergangsregierung unterstellt, die wiederum von der Nationalkoalition
syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF) ernannt
wird. Die ETILAF befürwortet und unterstützt den Einmarsch der Türkei in
Syrien und erhielt seit 2015 Unterstützung seitens der Bundesregierung in Höhe
von 839.500 Euro, davon allein im Jahr 2019 – bis September – in Höhe
von 274.000 Euro (Plenarprotokoll 19/123, Antwort zu Frage 65). Bereits im Rahmen der Militäroffensive „Schutzschild Euphrat“ haben türkische
Truppen zwischen August 2016 und März 2017 ein ca. 2.000 Quadratkilometer
großes Gebiet im Norden Syriens eingenommen, welches die Städte
Dscharablus, al-Bab und Asas umfasst und seitdem von der Türkei kontrolliert
wird. Im Januar 2018 startete die türkische Armee gemeinsam mit verbündeten
Milizen der Freien Syrischen Armee (FSA) die Militäroffensive „Operation
Olivenzweig“ gegen die YPG in der Region Afrin im Norden Syriens. Diese
mündete in der Einnahme von Afrin im März 2018, so dass Ankara nun den
ganzen Nordwesten Syriens kontrolliert. In ihrer Ausarbeitung vom 21. Dezember
2018 stellten die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen
Bundestages dazu fest: „Bei Lichte betrachtet erfüllt die türkische Militärpräsenz
in der nordsyrischen Region Afrin sowie in der Region um Asas, al-Bab
und Dscharablus im Norden Syriens völkerrechtlich alle Kriterien einer militärischen
Besatzung.“ (WD 2 – 3000 – 183/18, S. 8) Am 9. Oktober 2019 sagte der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas
bezüglich des Einmarsches der Türkei in Syrien: „Die Türkei nimmt damit in Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Januar 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17001 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kauf, die Region weiter zu destabilisieren und riskiert ein Wiedererstarken des
IS“ (IS = sogenannter Islamischer Staat). Es drohe eine weitere humanitäre
Katastrophe sowie eine neue Fluchtbewegung. „Wir rufen die Türkei dazu auf,
ihre Offensive zu beenden und ihre Sicherheitsinteressen auf friedlichem Weg
zu verfolgen.“ (dpa vom 9. Oktober 2019). Noch in der Regierungserklärung vom 17. Oktober 2019 verzichtete Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel ebenfalls auf eine völkerrechtliche Bewertung
des türkischen Einmarsches und sprach lediglich von einer „Militäroperation“,
die „neues menschliches Leid“ mit sich brächte (www.bundesregierung.de/bre
g-de/service/bulletin/regierungserklaerung-von-bundeskanzlerin-dr-angela-me
rkel-1683820). Auch Sprecher der Bundesregierung hatten sich Journalisten
gegenüber mehrfach geweigert, das Vorgehen als völkerrechtswidrige Invasion
zu bezeichnen und vor „Begriffsdebatten“ gewarnt (www.tagesschau.de/inl
and/tuerkei-wissensch-dienst-101.html). Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages
vom 17. Oktober 2019 kommt zu dem Schluss, dass die Türkei beim
jüngsten Einmarsch in den Norden Syriens im Widerspruch zum Völkerrecht
handelt und sich zu Unrecht auf das Selbstverteidigungsrecht beruft: „Mangels
erkennbarer Rechtfertigung stellt die türkische Offensive im Ergebnis offensichtlich
einen Verstoß gegen das Gewaltverbot aus Artikel 2 Ziff. 4 VN-
Charta dar“ (WD 2 – 3000 – 116/19, S. 12). Gleichzeitig kritisieren die WD
die „Zurückhaltung der Staatengemeinschaft“ im Hinblick auf eine „völkerrechtliche
Verurteilung“, was sich nach Ansicht der Fragesteller auch als Kritik
an der bis dahin geltenden Sprachregelung der Bundesregierung interpretieren
lässt (www.tagesschau.de/inland/tuerkei-wissensch-dienst-101.html).
Daraus abgeleitet lässt sich laut WD auch in der Errichtung einer türkischen
„Sicherheitszone“ in Syrien auch keine völkerrechtlich zulässige Selbstverteidigungshandlung
sehen. „Selbst für den (hypothetischen) Fall, dass eine
Selbstverteidigungslage bestünde, lassen Kommentierungen in den Völkerrechtsblogs
keinen Zweifel an der Unangemessenheit der türkischen Militäroperation“,
heißt es (WD 2 – 3000 – 116/19, S. 11). Am 12. Oktober 2019 kündigte der Bundesaußenminister Heiko Maas an, die
Bundesregierung werde „vor dem Hintergrund der türkischen Militäroffensive
in Nordost-Syrien (…) keine neuen Genehmigungen für alle Rüstungsgüter,
die durch die Türkei in Syrien eingesetzt werden könnten, erteilen“ (www.
zdf.de/nachrichten/heute/maas-bundesregierung-verteilt-keine-neuen-genehmi
gungen-fuer-ruestungsgueter-an-die-tuerkei-100.html). Ein EU-weiter Lieferungsstopp von Waffen oder Sanktionen gegen die Türkei
wurden in der gemeinsamen Erklärung der EU-Außenminister am 14. Oktober
2019 völlig ausgeklammert. Dokumente zeigen laut Medienberichten, wie
sich die Bundesregierung gegen schärfere Maßnahmen und Formulierungen
eingesetzt hat: In einer internen Weisung des Auswärtigen Amts zu den Verhandlungszielen
im Europäischen Rat heißt es, dass man keinem Beschluss eines
Waffenembargos zustimme, sondern nur einer „kollektiven Überprüfung
von Waffen- und Militärtechnologieexporten durch Mitgliedstaaten“ (www.
bild.de/bild-plus/politik/ausland/politik-ausland/tuerkei-deutschland-blockier
teschaerfere-massnahmen-gegen-erdogan-65367318.bi1d.html). Ein echtes Waffenembargo hätte bedeutet, dass alle EU-Staaten alle Waffenlieferungen
in die Türkei sofort hätten stoppen müssen. Rüstungslieferungen
an die Türkei machten 2018 mit 242,8 Mio. Euro fast ein Drittel aller deutschen
Kriegswaffenexporte aus. In den ersten vier Monaten dieses Jahres erhielt
Ankara Kriegswaffen für weitere 184,1 Mio. Euro. Damit war der
NATO-Partner Türkei der größte Abnehmer von Waffenlieferungen aus
Deutschland (www.tagesschau.de/inland/waffenexporte-tuerkei-103.html). Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/17001 V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1 Die Beantwortung der Frage 32 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweise der Nachrichtendienste des
Bundes sowie Einzelheiten zu nachrichtendienstlichen Erkenntnislagen sind im
Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Abs. 2
BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend
solcher Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung
führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern
könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind
die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit
dem VS-Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden gesondert
übermittelt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 2 Die Beantwortung der Fragen 10, 11, 18 bis 20, 25 und 26 kann aus Gründen
des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen
der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung
des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Abs. 2 BNDG besonders schutzwürdig.
Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung
auf diese Frage würde Informationen einem nicht eingrenzbaren Personenkreis
nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen.
Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes
und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schädlich sein. Zudem könnte eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend
solche Erkenntnisse zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung
führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes
erhebliche Nachteile zur Folge haben und kann für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-
Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt. 1. Wurde die Bundesregierung vom NATO-Bündnispartner Türkei im Vorfeld
über den Zeitpunkt des Beginns der Militäroffensiven a) „Schutzschild Euphrat“, b) „Operation Olivenzweig“ und c) „Operation Friedensquelle“ informiert? Wenn ja, wann genau, und auf welchem Wege hat die Türkei die Bundesregierung
informiert (bitte getrennt angeben)? Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Den türkischen Militäroperationen
in Syrien gingen unspezifische öffentliche Ankündigungen der türkischen
Regierung ohne Nennung des genauen Operationsbeginns voraus. Die
Bundesregierung wurde von der türkischen Regierung nicht vorab über den
konkreten Zeitpunkt des Beginns der in den Fragen 1a und 1b genannten Militäroperationen
informiert. Der türkische Generalstab hat am 9. Oktober 2019
ca. eine Stunde vor Beginn der Kampfhandlungen den deutschen Verteidi- Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17001 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gungsattaché in Ankara über den unmittelbar bevorstehenden Beginn der in
Frage 1c genannten Militäroperation informiert. 2. Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die drei Militäroperationen
jeweils aufgrund der sicherheitspolitischen Implikationen und aufgrund
der Verletzung des Völkerrechts in den Gremien der Vereinten Nationen,
des Europarates, der EU und der NATO thematisiert werden? Wenn ja, wann konkret hat die Bundesregierung eine entsprechende Aufsetzung
bzw. Behandlung beantragt? Die Gremien der Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU) und
der NATO befassen sich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten regelmäßig
mit der Situation in Syrien. Gegenstand der Diskussionen waren zum jeweiligen
Zeitpunkt auch die Militäroperationen der Türkei in Syrien. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat sich auf Antrag der fünf EU-
Mitglieder im Sicherheitsrat, darunter Deutschland, am 10. und 16. Oktober
2019 in außerordentlichen Sitzungen mit der Lage in Nordost-Syrien befasst.
Darüber hinaus bleibt die Situation in Syrien regelmäßig auf der Tagesordnung
des Sicherheitsrates und zwar jeweils in eigenen, in der Regel monatlichen Befassungen
zur politischen Lage, zu Chemiewaffen und zur humanitären Lage.
So hat sich der Sicherheitsrat am 24. Oktober, 14. November, 19. und 20. Dezember
2019 sowie am 3. und 10. Januar 2020 mit der humanitären Lage in Syrien
befasst. Die Situation in Syrien wurde bei jeder Sitzung des Rats für Außenbeziehungen
der EU während der „Operation Schutzschild Euphrat“ von der damaligen Hohen
Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini,
thematisiert. Des Weiteren behandelte das Politische und Sicherheitspolitische
Komitee der EU (PSK) die Situation in Syrien regelmäßig, in der Regel mindestens
einmal im Monat. Während der „Operation Olivenzweig“ befasste sich
das PSK am 13. Februar 2018 mit der Situation in Afrin. Sowohl am 26. Februar
2018 als auch am 19. März 2018 wurde die Situation in Syrien im Rat für
Außenbeziehungen besprochen. Der Rat für Außenbeziehungen befasste sich
im Laufe der „Operation Friedensquelle“ am 14. Oktober 2019 mit der Lage in
Nordost-Syrien, vor allem mit Blick auf die türkische Intervention dort. Seit
Beginn der Operation befasste sich das PSK mehrfach mit der Situation in Syrien. Im Europarat wurde die Lage in den betroffenen Regionen Syriens am 16. Oktober
2019 im Komitee der Ministerbeauftragten erörtert. Dabei hat die EU-
Delegation die Ratsschlussfolgerungen der EU-Außenminister zu diesem Thema
verlesen. 3. Verfügt die Bundesregierung zur Lage in den im Rahmen der Militäroffensive
„Schutzschild Euphrat“ zwischen August 2016 und März 2017 durch
türkische Truppen besetzten Gebieten im Norden Syriens, welche die
Städte Dscharablus, al-Bab und Asas umfassen und die seitdem von der
Türkei kontrolliert werden, dahin gehend inzwischen über ein vollständigeres
Bild, um konkret einschätzen zu können, ob es sich um eine dauerhafte
Besetzung der Regionen handelt (Bundestagsdrucksache 19/7699,
Antwort zu Frage 2)? Wenn ja, handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher)
um eine dauerhafte Besetzung? Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/17001 4. Verfügt die Bundesregierung zur Lage in der im Rahmen der Militäroffensive
„Operation Olivenzweig“ zwischen Januar 2018 und März 2018
durch türkische Truppen besetzten Region Afrin im Norden Syriens und
die seitdem von der Türkei kontrolliert wird, dahin gehend inzwischen
über ein vollständigeres Bild, um konkret einschätzen zu können, ob es
sich um eine dauerhafte Besetzung der Region handelt (Bundestagsdrucksache
19/7699, Antwort zu Frage 2)? Wenn ja, handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher)
um eine dauerhafte Besetzung? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antworten zu den
Fragen 2 bis 5 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/7699 vom 12. Februar 2019)
wird verwiesen. Der Bundesregierung liegt kein umfassenderes Lagebild vor. 5. Welche konkreten Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die
Bundesregierung, inwieweit in den im Rahmen der Militäroffensiven
„Schutzschild Euphrat“ und „Operation Olivenzweig“ besetzten Regionen
die Zivilbevölkerung geschützt und humanitäres Völkerrecht eingehalten
wird (Bundestagsdrucksache 19/7699, Antwort zu Frage 2 ff.)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 5 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/7699 vom 12. Februar
2019) wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung
liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
mit welcher Truppenstärke (Bodentruppen, Luftstreitkräfte
etc.) das türkische Militär derzeit in den im Rahmen der Militäroffensiven a) „Schutzschild Euphrat“ und b) „Operation Olivenzweig“ durch türkische Truppen besetzten Gebieten im Norden Syriens im Einsatz
ist (bitte getrennt auflisten)? Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung
liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Hat die Bundesregierung das NATO-Mitglied Türkei um Informationen
über Aktivitäten des türkischen Militärs einschließlich Truppenstärke (Bodentruppen,
Luftstreitkräfte etc.) und Kriegsgerät (Material, Ausrüstung
etc.) in den im Rahmen der Militäroffensiven „Schutzschild Euphrat“ und
„Operation Olivenzweig“ besetzten Regionen ersucht? Wenn ja, welche Informationen hat sie seitens der Türkei erhalten? Wenn nein, warum hat die Bundesregierung die Türkei nicht um entsprechende
Informationen ersucht? Die Lage in Nordsyrien, einschließlich der türkischen Militäroperationen, ist
fortwährend Thema der Gespräche der Bundesregierung mit Vertreterinnen und
Vertretern der türkischen Regierung. Die Bundesregierung hat die türkische Regierung
dabei wiederholt mit Nachdruck dazu aufgerufen, ihre Sicherheitsinteressen
in Syrien auf politischem Wege und nicht mit militärischen Mitteln zu
verfolgen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17001 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche),
welches technische Gerät wie Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber,
Flugzeuge, das von Deutschland an die Türkei ausgeführt wurde,
durch das türkische Militär in den im Rahmen der Militäroffensive
„Schutzschild Euphrat“ durch türkische Truppen besetzten Gebieten im
Norden Syriens eingesetzt wurde und wird? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die türkischen Streitkräfte im Rahmen
der Militäroperation „Schutzschild Euphrat“ Leopard-2 Panzer gegen IS-
Kräfte eingesetzt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche),
welches technische Gerät wie Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber,
Flugzeuge, das von Deutschland an die Türkei ausgeführt wurde,
durch das türkische Militär in den im Rahmen der Militäroffensive
„Operation Olivenzweig“ durch türkische Truppen besetzten Gebieten im
Norden Syriens eingesetzt wurde und wird? Nach Angaben der türkischen Regierung fanden Leopard-2 Panzer Verwendung
im Rahmen der Operation „Olivenzweig“ der türkischen Streitkräfte. Weitere
Erkenntnisse, insbesondere zu konkreten Einsätzen in diesem Rahmen, liegen
der Bundesregierung nicht vor. 10. Welche Gruppierungen der FSA bzw. der Syrischen Nationalen Armee
bzw. sonstigen islamistischen Gruppierungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) in den im Rahmen der
Militäroffensive „Schutzschild Euphrat“ durch türkische Truppen besetzten
Gebieten im Norden Syriens mit Einvernehmen der Türkei aktiv (bitte
Namen der Gruppierungen, Zahl ihrer Kämpfer und politische bzw. islamistische
Orientierung nennen)? Wie stuft sie diese Gruppierungen ein (gemäßigt, radikal, terroristisch
o. Ä.)? 11. Welche Gruppierungen der FSA bzw. der Syrischen Nationalen Armee
bzw. sonstigen islamistischen Gruppierungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) in den im Rahmen der
Militäroffensive „Operation Olivenzweig“ durch türkische Truppen besetzten
Gebieten im Norden Syriens mit Einvernehmen der Türkei aktiv
(bitte Namen der Gruppierungen, Zahl ihrer Kämpfer und politische Orientierung
nennen)? Wie stuft sie diese Gruppierungen ein (gemäßigt, radikal, terroristisch
o. Ä.)? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Auf Vorbemerkung 2
der Bundesregierung wird verwiesen.* 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
dass die Türkei im Zuge der „Operation Olivenzweig“ Olivenvorräte
und Olivenplantagen der besetzten Region plündert und das Olivenöl
aus Afrin auch in die EU exportiert (www.focus.de/panorama/welt/panor
ama-erdogans-blutoel-die-tuerkei-raubt-olivenoel-in-afrin-und-verkauftes-nach-deutschland_id_10325370.html)? * Das Auswärtige Amt hat die Antworten zu Fragen 10 und 11 als „VS – Vertraulich“/„VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/17001 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
dass es ein Abkommen zwischen der von der Türkei initiierten lokalen
Verwaltung in Afrin und Mitgliedern von durch die Türkei unterstützten
islamistischen Gruppen der Freien Syrischen Armee (FSA) wie
der Terrormiliz Jabhat al-Sham, ehemals Al-Nusra, und Ahrar al-Sham
zur Ausbeutung der Olivenvorräte und Olivenplantagen der Region gibt
(www.focus.de/panorama/welt/panorama-erdogans-blutoel-die-tuerkei-ra
ubt-olivenoel-in-afrin-und-verkauft-es-nach-deutschland_id_10325370
.html)? 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
dass Olivenöl aus den durch die Türkei besetzten Gebieten im Norden
Syriens in Teilen in der Türkei als „türkisches Olivenöl” deklariert
und dann in EU-Länder exportiert wurde bzw. wird (www.focus.de/pano
rama/welt/panorama-erdogans-blutoel-die-tuerkei-raubt-olivenoel-in-afri
n-und-verkauft-es-nach-deutschland_id_10325370.html)? Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung
liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 15. Können nach Kenntnis der Bundesregierung Oliven und Olivenöl aus
von der Türkei besetzten Gebieten in Syrien nicht als Ursprungserzeugnisse
im Sinne der zwischen der EU und der Türkei vereinbarten Handelspräferenzen
angesehen werden, da die Voraussetzung für die Anwendung
dieser Präferenzen zu Gunsten der Türkei ist, dass es sich um Erzeugnisse
mit Ursprung in diesem Land handelt, also vollständig in der
Türkei gewonnen oder hergestellt worden sind (PE 6 – 3000 – 010/19,
S. 2)? Gemäß dem Beschluss des Assoziationsrates EU-Türkei zu Änderung des Protokolls
Nr. 3 zum Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrates EG-Türkei vom
25. Februar 1998 über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse können Oliven
und Olivenöl nur als Ursprungserzeugnisse der Türkei anerkannt werden,
wenn sie auf dem Gebiet der Türkei vollständig gewonnen oder hergestellt wurden.
Von der Türkei kontrollierte Gebiete Syriens gehören zum Staatsgebiet Syriens.
Dies schließt die Anerkennung einer Präferenz für Importe aus der Türkei
für solche Gebiete aus. 16. Inwieweit haben deutsche Zollbehörden eine nachträgliche Prüfung der
Ursprungsnachweise von Oliven und Olivenöl, das vermeintlich aus der
Türkei stammen soll, nach Artikel 29 Absatz 1 des Protokolls über Ursprungsregeln
stichprobenartig oder wegen Vorliegens begründeter Zweifel
veranlasst (PE 6 – 3000 – 010/19, S. 2)? Im Juli 2018 sowie im Juli 2019 wurde jeweils ein Nachprüfungsersuchen für
Oliven wegen begründeter Zweifel bzw. als Stichprobe an die zuständige Behörde
in der Türkei übersandt. Es bestand indes kein Zusammenhang mit der
Thematik der vorliegenden Kleinen Anfrage. Der türkische Ursprung der Oliven
wurde bestätigt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17001 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Inwieweit haben deutsche Zollbehörden neben der Vorlage des Ursprungsnachweises
gemäß Artikel 22 des Protokolls auch dessen Übersetzung
sowie eine Ergänzung der Einfuhrzollanmeldung durch eine Erklärung
des Einführers, dass die Erzeugnisse wie Oliven und Olivenöl
die Anforderungen für die Anwendung der Präferenzvereinbarung erfüllen,
verlangt, bzw. inwieweit ist bzw. wird das vor dem Hintergrund der
Vorwürfe geplant (PE 6 – 3000 – 010/19, S. 3)? Ursprungsnachweise werden regelmäßig in englischer Sprache erstellt. Die
Zollverwaltung fordert in der Regel keine Übersetzung des Ursprungsnachweises
oder eine zusätzliche Erklärung des Einführers, aus der hervorgeht, dass die
Erzeugnisse die Voraussetzungen für die Anwendung des Beschlusses Nr. 1/98
des Assoziationsrats EG-Türkei über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse
erfüllen. Diese Verfahrensweise ist auf europäischer Ebene abgestimmt. Eine
Änderung wird derzeit von der Europäischen Kommission nicht angestrebt. 18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
mit welcher Truppenstärke (Bodentruppen, Luftstreitkräfte etc.) das
türkische Militär derzeit im Rahmen der Militäroffensive „Friedensquelle“
im Einsatz ist? 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche),
welches technische Gerät wie Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber,
Flugzeuge, das von Deutschland an die Türkei ausgeführt
wurde, durch das türkische Militär im Rahmen der Militäroffensive
„Friedensquelle“ im Norden Syriens eingesetzt wurde und wird? 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche),
welches technische Gerät wie Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber,
Flugzeuge, das von Deutschland an die Türkei ausgeführte
Komponenten bzw. Bauteile enthält, durch das türkische Militär im Rahmen
der Militäroffensive „Friedensquelle“ im Norden Syriens eingesetzt
wurde und wird? Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet. Auf Vorbemerkung 2 der
Bundesregierung wird verwiesen.* 21. Hat die Bundesregierung das NATO-Mitglied Türkei um Informationen
über Aktivitäten des türkischen Militärs einschließlich Truppenstärke
(Bodentruppen, Luftstreitkräfte etc.) und Kriegsgerät (Material, Ausrüstung
etc.) in den im Rahmen der Militäroffensive „Friedensquelle“ besetzten
Regionen ersucht, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung
keine neuen Genehmigungen für alle Rüstungsgüter erteilen will,
die durch die Türkei in Syrien eingesetzt werden könnten? Wenn ja, welche Informationen hat sie seitens der Türkei erhalten? Wenn nein, warum hat die Bundesregierung die Türkei nicht um entsprechende
Informationen ersucht? Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 20 wird verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antworten zu Fragen 18-20 als „VS – Vertraulich“/„VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/17001 22. Inwieweit sind von den vom Bundesaußenminister Heiko Maas verkündeten
Einschränkungen der Rüstungsexporte in die Türkei bezogen auf
Rüstungsgüter, die durch die Türkei in Syrien eingesetzt werden könnten,
auch europäische Gemeinschaftsprojekte bzw. gemeinsam produzierten
Rüstungsgüter mit deutschen Bauteilen und Komponenten und die dazugehörigen
Sammelausfuhrgenehmigungen mit Bezug zur Türkei betroffen? Die Bundesregierung hat entschieden, keine neuen Genehmigungen für Exporte
für Rüstungsgüter in die Türkei zu erteilen, die in Syrien zum Einsatz kommen
könnten. Das gilt auch für Genehmigungen im Rahmen sogenannter Gemeinschaftsprogramme.
Die Bundesregierung überprüft ihre Position fortlaufend
unter Berücksichtigung der Lageentwicklung und der Abstimmungen auf europäischer
Ebene. Bereits seit Mitte 2016 erfolgt eine vertiefte Einzelfallprüfung
unter besonderer Berücksichtigung von Risiken wie insbesondere einem möglichen
Einsatz im Kontext des Kurdenkonflikts oder regionalen Konflikten. 23. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die syrische Gegenwehr gegen
das türkische Vorrücken in den Norden Syriens eine völkerrechtskonforme
Verteidigungshandlung gegen eine völkerrechtswidrige Aggression
der Türkei (WD 2 – 3000 – 116/19, S. 14)? Infolge der am 22. Oktober 2019 in Sotschi zwischen Russland und der Türkei
geschlossenen Vereinbarung, der Syrien zugestimmt hat, stellt sich die Frage
einer syrischen militärischen Gegenwehr gegen das türkische Vorrücken in den
Norden Syriens nicht. Zu hypothetischen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung
keine Stellung. 24. Hat die Bundesregierung eine völkerrechtliche Begutachtung zur Frage
des Zurückdrängens der türkischen Truppen durch Syrien im Rahmen der
Verteidigungshandlung Syriens gegen die türkischen Truppen und eine
dabei im Rahmen der Verhältnismäßigkeit angewendete militärische Gewalt
gegen die Türkei, solange eine (potentielle) syrische Verteidigung
notwendig und verhältnismäßig bleibt (vgl. auch WD 2 – 3000 – 116/19,
S. 14)? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17001 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche)
über die Mannschaftsstärke der islamistischen Gruppen
( Furqat Sultan Murad, Ahrar al Sharqiya, Failaq al Sham etc.), die an
der Seite der Türkei im Rahmen des Angriffskrieges der Türkei gegen
Syrien kämpfen und den Hauptteil der eingesetzten Bodentruppen der
Türkei auf syrischem Territorium ausmachen sollen (www.tagesschau.de
/investigativ/ndr-wdr/tuerkei-kurden-islamisten-101.html)? 26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche)
darüber, dass diese islamistischen Gruppen für Menschenrechtsverletzungen
und mutmaßliche Kriegsverbrechen verantwortlich sind
(www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/tuerkei-kurden-islamisten-101
.html)? Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet. Auf Vorbemerkung 2
der Bundesregierung wird verwiesen.* 27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
dass viele IS-Terroristen mittlerweile aus der Haft im Norden Syriens
geflohen sind bzw. befreit wurden, weil die türkischen Armee, im
Zuge ihrer völkerrechtswidrigen Offensive in den Norden Syriens, Lager
und Gefängnisse gezielt bombardiert hat, um die Flucht von IS-
Terroristen zu ermöglichen (www.tagesschau.de/ausland/tuerkei-syrienis-107.html)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die türkische
Armee gezielt Flüchtlingslager und Gefängnisse bombardiert hat, um die
Flucht von dort festgehaltenen mutmaßlichen IS-Angehörigen zu ermöglichen. 28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die von der Türkei
im Krieg im Norden Syriens eingesetzten islamistischen Gruppen in den
von ihnen eroberten Gebieten inhaftierte IS-Kämpfer freigelassen haben
(www.tagesschau.de/ausland/tuerkei-syrien-is-107.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
dass im Zuge des Einmarsches der türkischen Truppen in Syrien ca.
800 IS-Kämpfer und Unterstützer, darunter Frauen und Kinder, fliehen
konnten (www.tagesspiegel.de/politik/verschwundene-dschihadisten-
120-deutsche-is-kaempfer-untergetaucht/25146394.html)? Die Zahl von ca. 800 im Zuge der türkischen Militäroperation aus Gewahrsam
der „Syrian Democratic Forces“ (SDF) entkommenen mutmaßlichen IS-
Anhängern ist seitens der Bundesregierung nicht verifizierbar. * Das Auswärtige Amt hat die Antworten zu Fragen 25 und 26 als „VS – Vertraulich“/„VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/17001 30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
dass von ungefähr 120 deutschen IS-Kämpfern und Unterstützern,
darunter etwa 25 Frauen, der Aufenthaltsort unbekannt ist und die meisten
von ihnen in der Türkei vermutet werden (www.tagesspiegel.de/politi
k/verschwundene-dschihadisten-120-deutsche-is-kaempfer-unterge
taucht/25146394.html)? 31. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
dass der Bundesregierung derzeit unbekannte, aber in der Türkei
vermutete Aufenthaltsorte von deutschen IS-Kämpfern kaum ermittelt
werden können, weil die Türken diese Leute nicht notwendigerweise suchen
werden, da es Absprachen und Kooperationen der Türkei mit Islamisten
gibt, die dem IS nahe stehen (www.tagesspiegel.de/politik/ver
schwundene-dschihadisten-120-deutsche-is-kaempfer-untergetaucht/251
46394.html)? Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung
liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche),
dass die syrische Provinz Idlib, die noch von islamistischen Gruppen
beherrscht wird, durch Milizen mit Verbindungen zu al-Qaida und
Gruppierungen, die dem IS zuzurechnen sind, jedoch mit anderen Namen
auftreten, dominiert wird, und welche islamistischen Gruppen sind das
aktuell (www.tagesspiegel.de/politik/verschwundene-dschihadisten-120-
deutsche-is-kaempfer-untergetaucht/25146394.html)? Auf Vorbemerkung 1 der Bundesregierung wird verwiesen.* 33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
dass der IS die völkerrechtswidrige türkische Offensive „Friedensquelle“
genutzt hat, um sein Potential und seine Ressourcen in Syrien
wiederherzustellen und seine Fähigkeiten zu stärken, Anschläge im Ausland
zu planen (AFP vom 20. November 2019)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 34. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
dass die Tötung des IS-Führers Abu Bakr al-Baghdadi Ende Oktober
2019 im Nordwesten Syriens nur geringe Auswirkungen auf die Fähigkeit
des IS haben wird, sich neu zu sammeln (AFP vom 20. November
2019)? Der Tod des IS-Führers Abu Bakr al-Baghdadi Ende Oktober 2019 im Nordwesten
Syriens dürfte aus Sicht der Bundesregierung nur geringe Auswirkungen
auf die Fähigkeit des sogenannten „IS“ haben, sich neu zu sammeln. Daraus
weisen die zeitnahe Regelung der Nachfolgefrage und die darauffolgenden
Loyalitätseide weltweiter affiliierter Gruppen hin. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort zu Frage 32 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist
im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.