2020_02_03_d1$19-17011.pdf
Drucksache
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16594 – Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Zweite Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/12165 und 19/14796)
19/17011
2020-02-03
Antwort der Bundesregierung
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http://dipbt.bundestag.de:80/dip21/btd/19/170/1917011.pdf
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19/16594
BT
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17011 19. Wahlperiode 04.02.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger,
Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/16594 – Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
(Zweite Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/12165 und 19/14796) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In jüngerer Zeit gab es an verschiedenen Instituten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen
(AuF) gravierende Anschuldigungen zu wissenschaftlichem
Fehlverhalten, Mobbingvorwürfen, Machtmissbrauch und anderem. Die Antworten der Bundesregierung auf die kleinen Anfragen der Fraktion der
FDP: „Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
und daraus folgende Untersuchungen“ (Bundestagsdrucksache
19/12165) sowie „Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12165)“ (Bundestagsdrucksache
19/14796) ließen aus Sicht der Fragesteller noch wichtige Fragen offen. 1. War der Bundesregierung – auch wenn sie selbst nicht die Adressatin
war – der in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Mobbing-
Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Nachfrage
zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/12165)“ (Bundestagsdrucksache 19/13751) zitierte
Brief bekannt, aus dem hervorging, dass in einem der jüngeren Fälle die
Anschuldigungen nur in anonymisierter Form vorgetragen wurden, was
„eine Stellungnahme der Direktorin erschwert“ habe, was bedeutet, dass
die Angeschuldigte und ihre Vertreter keine angemessene Möglichkeit
hatten, auf die Vorwürfe einzugehen (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1a auf Bundestagsdrucksache 19/14796)? a) Ist dieses Schreiben, das an die wissenschaftlichen Mitglieder der
Max-Planck-Gesellschaft (MPG) ging, den Mitgliedern des Senats
der MPG, dem auch die Bundesministerin für Bildung und Forschung
Anja Karliczek angehört, zur Kenntnis gebracht worden? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
31. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17011 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) War der Bundesministerin Anja Karliczek in diesem Zusammenhang
bzw. unabhängig davon dieses Schreiben in Bezug auf den konkreten
Fall bei der MPG bekannt? Wenn ja, seit wann? Wenn ja, wie hat sie darauf reagiert? c) War das Schreiben Führungskräften bzw. Mitarbeitern des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF) bekannt? Wenn ja, seit wann? Wenn ja, wie wurde damit umgegangen bzw. darauf reagiert? Die Mitglieder des Senats wurden mit gesondertem Schreiben vom 4. Dezember
2018 vertraulich über den in der Frage angesprochenen Fall informiert.
Kenntnisnahmen des Schreibens durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind nicht dokumentiert. 2. Wie erklärt sich die Bundesregierung, wenn ihr keine anderen, ähnlich
gelagerten Fälle von Anonymisierung bekannt sind (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1b auf Bundestagsdrucksache 19/14796), dass
in diesem Fall in der geschilderten Form anonymisiert wurde und in allen
anderen Fällen nicht? Hat die Bundesregierung dazu jemals bei der MPG nachgehakt? Wenn ja, wann, und in welcher Form? Es wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 15 und 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/12165 verwiesen. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Passage in dem ihr jetzt oder bereits
früher bekannten Schreiben, wonach sich die eingesetzte Kommission
„gezwungen“ sah, „die ihr namentlich bekannten Personen nur in anonymisierter
Form in den Bericht aufzunehmen, obwohl dies eine Stellungnahme
der Direktorin erschwert hat.“? a) Entsprach dieses Vorgehen den damals gültigen Richtlinien zum Umgang
mit wissenschaftlichem Fehlverhalten der Deutschen Forschungsgemeinschaft
(DFG)? Wie gestalteten sich die von der MPG in diesem Fall angewandten
Standards im Vergleich zu den Standards des neu gefassten und am
1. August 2019 in Kraft getretenen Kodex „Leitlinien zur Sicherung
guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG? Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zu den damals gültigen Richtlinien
der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14796 verwiesen. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/17011 b) War in diesem Fall aus Sicht der Bundesregierung eine sachgerechte
Verteidigung der Angeschuldigten möglich, wenn selbst der Autor des
Schreibens, der Präsident der MPG, dies bezweifelt? c) Wie ist die im Schreiben des MPG-Präsidenten dargestellte Einschränkung
der Verteidigungsrechte nach Auffassung der Bundesregierung
zu begründen? d) Sind der Bundesregierung Wünsche der Angeschuldigten nach Aufhebung
der Anonymität der Anschuldigenden bekannt? Wenn ja, weshalb wurden die Wünsche der Anschuldigenden nach
Wahrung der Anonymität höher gewertet als die Wünsche der Angeschuldigten
nach Aufhebung der Anonymität? Die Fragen 3b bis 3d werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, das Vorgehen der internen Kommission
anzuzweifeln. Etwaige Wünsche nach Aufhebung der Anonymität sind der
Bundesregierung nicht bekannt. e) Wo genau liegt aus Sicht der Bundesregierung die Verbesserung in der
von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
19/14796 genannten Leitlinie 18 aus dem neu gefassten
und am 1. August 2019 in Kraft getretenen Kodex „Leitlinien zur Sicherung
guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG gegenüber den bis
dato gültigen Leitlinien in Bezug auf die Verteidigungsmöglichkeiten
Angeschuldigter bei anonymen Anschuldigungen? Die Unschuldsvermutung wurde aus Sicht der Bundesregierung gestärkt. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14796 verwiesen. 4. Welche Möglichkeiten hatte die Angeschuldigte nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem vorliegenden Fall, Einsicht in die der Untersuchungskommission
vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen und Aussagen
Hinweisgebender zu nehmen? a) In welcher Form wurde die Angeschuldigte nach Kenntnis der
Bundesregierung über ihre Rechte und Möglichkeiten zur Einsichtnahme
informiert? b) In welcher Form wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorgehen
mit den Beteiligten abgestimmt (Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/14796)? c) War die von den Vorwürfen Betroffene oder ihr Rechtsvertreter in
diese Abstimmung einbezogen? Die Fragen 4 bis 4c werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/12165 verwiesen. 5. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung die laut der Leitlinie 6 des
neu gefassten und am 1. August 2019 in Kraft getretenen Kodex „Leitlinien
zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG vorgesehene
Ombudsperson bereits in dem vorliegenden Fall? Wenn nein, wie wurde dieser Mangel kompensiert? Nach den Regeln der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis, beschlossen vom Senat der MPG am 24. November Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17011 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2000 und geändert am 20. März 2009, gab es Ombudsleute sowohl auf Ebene
der einzelnen Institute als auch auf Gesellschaftsebene. 6. Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in dem vorliegenden Fall
bei der MPG dem Grundsatz der Unschuldsvermutung Rechnung getragen
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache
19/14796)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/12165 verwiesen. 7. In welcher Form ist bislang bei Bedarf eine Schulung der Vertreterinnen
oder Vertreter der Bundesregierung durch entsprechende mandatsbezogene
Fortbildungen erfolgt, wie von der Bundesregierung dargelegt (Antwort
der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache
19/14796)? a) Wie oft ist dies bisher geschehen? b) In welchen Fällen ist dies geschehen, und welche Kenntnisse wurden
jeweils vermittelt? c) Ist es im Zusammenhang mit dem vorgenannten Fall bei der MPG
geschehen? Die Fragen 7 bis 7c werden im Zusammenhang beantwortet. An allgemeinen mandatsbezogenen Fortbildungen haben in den Jahren 2015
bis 2019 83 Personen im Geschäftsbereich des BMBF teilgenommen. 8. Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
fünf Jahren von Beteiligten an Verfahren zur Untersuchung von Vorwürfen
wissenschaftlichen Fehlverhaltens die Möglichkeit genutzt, den
Rechtsweg zu beschreiten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 19/14796)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14796 verwiesen. 9. In welchen Instituten der AuF haben sich die vier Fälle von grundsätzlicher
Bedeutung, bei denen das jeweilige Aufsichtsgremium durch die
Geschäftsleitung informiert wurde, ereignet (Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 10a bis 10c auf Bundestagsdrucksache 19/14796)? a) Handelte es sich dabei jeweils um Mobbing, wissenschaftliches Fehlverhalten
oder anderes (bitte aufschlüsseln)? b) Waren in allen dieser vier Fälle Leitungspersonen betroffen? Wenn nein, auf welchen Hierarchieebenen spielten sich die Fälle ab
(bitte aufschlüsseln)? c) Gehörte der vorgenannte konkrete Fall bei der MPG zu diesen Fällen,
die dem Aufsichtsgremium durch die Geschäftsleitung vorgelegt
wurden? Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/17011 d) Wenn ja, wie kamen die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung
ihrer Aufsichts- und Beratungspflicht nach? e) Wenn nein, warum nicht, obwohl die Betroffene eine wichtige Leitungsperson
war? Die Fragen 9 bis 9e werden im Zusammenhang beantwortet. Die in der Fragestellung erbetene Aufschlüsselung kann eine Identifizierbarkeit
einzelner Beschäftigter der betroffenen Institute bewirken. Ein etwaiges Fehlverhalten
von Beschäftigten eines Zuwendungsempfängers unterliegt jedoch
nicht der parlamentarischen Kontrolle, sondern allein der Personalhoheit des jeweiligen
Arbeitgebers. Der Informationsanspruch des Parlaments wird insofern
durch das Grundrecht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung, das
den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, beschränkt. Im Weiteren
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 10c der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14796
verwiesen. 10. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Häufung der Fälle von Mobbing
und Machtmissbrauch bei den Instituten der MPG in den vergangenen
fünf Jahren (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache
19/14796)? 11. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass es bei der MPG als einziger
der AuF etliche Fälle von Machtmissbrauch gab? 12. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass sich die Fälle von Mobbing
bei Instituten der MPG sowie der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) häufen? Die Fragen 10 bis 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Aufgrund der hohen Mitarbeiterzahlen bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen
und der geringen gemeldeten Fallzahlen geht die Bundesregierung
nicht davon aus, dass die Daten Rückschlüsse auf kausale Zusammenhänge
erlauben. 13. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Führungsstrukturen bei
der MPG und der FhG diese Fälle von Mobbing und Machtmissbrauch
begünstigen? Wenn ja, gibt es Pläne, hieran etwas zu ändern? Wenn nein, mit welcher Begründung? Die Führungsstrukturen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind
über Jahrzehnte gewachsen und werden von den Forschungsorganisationen –
auch im Dialog mit der Bundesregierung – entlang der sich ändernden Anforderungen
weiterentwickelt. Der Bundesregierung liegen keinerlei Erkenntnisse
vor, die nahelegen würden, dass die Führungsstrukturen der genannten außeruniversitären
Forschungseinrichtungen Machtmissbrauch und Mobbing begünstigen
würden. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17011 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Hat die betroffene Person, die freiwilligen Verzicht auf ihre Leitungsfunktion
geleistet hat, nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem späteren
Zeitpunkt erneut die Möglichkeit, eine Leitungsfunktion, ggf. auch
in der ursprünglichen Ausgestaltung zu übernehmen (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/14796)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/12165 verwiesen. 15. Hat die Bundesregierung substanzielle Kenntnisse darüber, ob die
Gleichstellungsbeauftragten der AuF tatsächlich in Fällen von Abmahnung,
Kündigung sowie Aufhebungsvertrag, Entlassung, Versetzung in
den Ruhestand und vergleichbare Entscheidungen eingebunden sind, wie
es die Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) und die dazu
getroffenen organisationsspezifischen Regelwerke vorsehen (Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 27 bis 30 sowie 19a bis 19d auf Bundestagsdrucksache
19/14796), oder vertraut sie lediglich darauf? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Ausführungsvereinbarung
Gleichstellung (AV-Glei) bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen
nicht eingehalten würde. Im Übrigen wird auf die Antworten
der Bundesregierung zu den Fragen 19 und 27 bis 30 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14796 verwiesen. 16. Wer kontrolliert in den AuF die Einhaltung der AV-Glei und der dazu getroffenen
organisationsspezifischen Regelwerke? Die Umsetzung der AV-Glei obliegt der administrativen Geschäftsführung bzw.
Direktion in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14796 verwiesen. 17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse dazu, ob die Gleichstellungsbeauftragte
in dem vorgenannten konkreten Fall der MPG eingebunden war? a) In welcher Form gab es dazu, beispielsweise anlässlich der Kleinen
Anfrage der Fragesteller „Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären
Forschungseinrichtungen (Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/12165)“ – Bundestagsdrucksache 19/13751, Rücksprachen zwischen
der Bundesregierung und der MPG? Wenn ja, wann, und durch wen auf welcher Ebene? b) Hat sich die MPG zur Frage der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
geäußert? c) Wie genau war diese Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
ausgestaltet? Die Fragen 17 bis 17c werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hatte anlässlich der genannten Kleinen Anfrage der Fragesteller
allgemeine Rücksprache mit der MPG auf Arbeitsebene gehalten. Die
Gleichstellungsbeauftragte wurde nach entsprechender Prüfung durch die MPG
in diesem konkreten Verfahren nicht eingebunden. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/17011 18. Welche Konsequenzen hat es aus Sicht der Bundesregierung in dem vorgenannten
Fall unter der Voraussetzung, dass die Gleichstellungsbeauftragte
entgegen der bisherigen allgemeinen Einschätzung nicht eingeladen
war? Die Beteiligungs- und Einspruchsrechte der Gleichstellungsbeauftragten ergeben
sich aus der AV-Glei bzw. den entsprechenden organisationsspezifischen
Vereinbarungen. Entsprechend der rechtsstaatlichen Grundsätze obliegt eine etwaige
Überprüfung in diesem Rahmen getroffener Entscheidungen der Gerichtsbarkeit.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in
ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/12165 verwiesen. 19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass formulierte Standards bzw.
Kompetenzen der Führung, wie es sie in vielen Bereichen der Wirtschaft,
aber auch in zivilgesellschaftlichen Organisationen gibt, wichtig sind für
die Unternehmenskultur der AuF, aber auch für die Beurteilung von Fällen
wie Machtmissbrauch u. a. wichtig sein könnten (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/14796)? 20. Welche definierten Kriterien, Kompetenzen und Standards zur Beurteilung
der Tätigkeit von Führungskräften gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vier AuF? Sind diese einheitlich in jeder AuF oder in jeder AuF individuell? Sind diese innerhalb der einzelnen AuF individuell oder institutsspezifisch
festgehalten? Seit wann jeweils (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 19 und 20 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 20 und 25 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14796
verwiesen. 21. In wie vielen Fällen innerhalb der letzten fünf Jahre wurde das Führungsverhalten
von Geschäftsleitungen durch die Aufsichtsgremien begutachtet? In wie vielen besonders vorgelegten Fälle (s. Frage 9 dieser Kleinen Anfrage)
handelte es sich um Führungsfehlverhalten von Geschäftsleitungen? In keinem Fall. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 10 bis 10c der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/14796 verwiesen. 22. Was hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Einführung
der unterschiedlichen Personalentwicklungskonzepte der vier AuF,
wie sie auch im jährlichen Monitoringbericht des Paktes für Forschung
und Entwicklung III beschrieben werden, hinsichtlich der tatsächlichen
Führungsqualitäten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verbessert? 23. Wo ist aus Sicht der Bundesregierung ggf. noch Nachsteuerungsbedarf
bei den Personalentwicklungskonzepten? Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17011 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie wird dem jeweils nachgekommen (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)? 24. Werden im Zuge der Personalentwicklungskonzepte auch Führungsleitbilder
und Kompetenzprofile für Führungskräfte entwickelt? Wenn ja, wie sehen diese aus (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)? 25. Wird in den Angeboten für Führungskräfte auch die Problematik der Unconscious
Bias angesprochen, und zwar sowohl im Zusammenhang mit
dem Blick von Führungskräften auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
als auch umgekehrt mit den Erwartungen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter an ihre weiblichen und männlichen Führungskräfte? Wenn nein, warum nicht? 26. Was geschieht, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die ihnen
angebotenen Veranstaltungen für die jeweilige Leitungsebene nicht
wahrnehmen wollen (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)? Die Fragen 22 bis 26 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 20 und 25 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14796
verwiesen. 27. Wird die Führungskultur in Ein-Jahres- bzw. Viertel-Jahresintervallen
(wie in der Wirtschaft häufig üblich) gemessen? Wenn ja, nur auf Gesamtorganisationsebene oder auch auf Einheiten mit
mindestens zehn Mitarbeitern? Wenn nein, werden die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung
darauf hinwirken, dass eine regelmäßige Organisationsdiagnostik stattfindet? 28. Was unternimmt die Bundesregierung, nachdem die MPG 2019 erstmals
eine institutionsweite, unabhängige Abfrage zum Thema „Workplace
Culture and Atmosphere in the Max Planck Society“, an der sich etwa
9.000 Mitarbeitende beteiligten, und die FhG letztmals 2015 eine FhGweite
Mitarbeitenden-Befragung durchgeführt hat, damit diese zwei AuF
auf dem Gebiet der Organisationsdiagnostik kontinuierlich aktiv bleiben
(Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 38 und 39 auf Bundestagsdrucksache
19/14796)? 29. Was unternimmt die Bundesregierung, damit auch die Helmholtz-
Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) und die Wissenschaftsgemeinschaft
Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) überhaupt erst
auf dem Feld der Organisationsdiagnostik tätig werden? Wie ist bei diesen beiden AuF jeweils der aktuelle Stand (Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 38 und 39 auf Bundestagsdrucksache
19/14796)? Die Fragen 27 bis 29 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt etwaige Maßnahmen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen
zur Organisationsdiagnostik. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/17011 30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass sich die
MPG 2018 auch in Anbetracht der Fälle von Mobbing, Machtmissbrauch
und anderem in den letzten Jahren erst reichlich spät dafür entschieden
hat, eine zentrale Personalentwicklung einzurichten? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14796 verwiesen. 31. Wie oft wurde das externe Meldesystem der MPG seit Juli 2018 bis Ende
2019 in Anspruch genommen? In wie vielen Fällen erhielt die MPG dazu eine Mitteilung? Worum handelte es sich in diesen Fällen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14796 verwiesen. Neuere
Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.