2020_02_03_d1$19-17021.pdf
Drucksache
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Herbst 2019)
19/17021
2020-02-03
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/16226 –
BT
http://dipbt.bundestag.de:80/dip21/btd/19/170/1917021.pdf
L
19/16226
BT
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17021 19. Wahlperiode 05.02.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/16226 – Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Herbst 2019) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit
Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September
2017 stieg die Zahl von 266 auf 501 an, um danach leicht abzufallen, aber
zum Frühjahr 2019 wieder anzusteigen. Zum Stichtag 28. März 2019 waren nach Angaben der Bundesregierung 657
Haftbefehle gegen 497 Personen offen, davon 105 wegen eines politisch motivierten
Delikts und 105 wegen eines Gewaltdelikts. Von den Gewaltdelikten
wiederum waren 18 als politisch motiviert erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache
19/10886). Ein Teil der Neonazis wird bereits seit dem Jahr 2016 oder noch früher gesucht.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die
Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen untergetaucht
sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Die Bundesregierung
teilte zu diesem Thema lediglich mit, bisher sei keine Person, bei der der Haftbefehl
vollstreckt wurde, in einer Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) Personenpotenziale
im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum
(GETZ) thematisiert worden (Antwort zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache
19/6214). Es gibt auch keine Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer
sich Haftbefehle erledigen; die Bundesregierung verweist bei entsprechenden
Fragen auf die Zuständigkeit der Länder und führt aus, die Erledigungsgründe
der Haftbefehle würden „nicht erneut thematisiert“ (Antwort zu Frage 5a auf
Bundestagsdrucksache 19/10886). Somit bleibt für die Fragesteller unklar, wie
viele Haftbefehle durch polizeilichen Zugriff erfolgten (Fahndungserfolg),
oder wie viele Gesuchte sich selbst gestellt haben oder den Haftbefehl durch
Zahlung einer Geldbuße abwenden konnten, oder wie viele Haftbefehle wegen
Verjährung aufgehoben wurden. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen
in der Nicht-Thematisierung der Erledigungsgründe ein bedenkliches Desinteresse
der Sicherheitsbehörden, das Phänomen des kriminellen Neonazismus
umfassend aufzuklären. Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine
Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Daten zu übermitteln und
sind insoweit mit einer allfälligen Verlängerung der Antwortfrist einverstanden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 3. Februar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit Personen
auseinander, die der politisch rechten Szene angehören und als Verdächtige
oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden. Zum Erhebungsstichtag 30. September 2019 bestanden bundesweit insgesamt
624 offene, das heißt noch nicht vollstreckte, Haftbefehle gegen 482 Personen,
die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind. 19 Haftbefehlen lag ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde (überwiegend
Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).
90 weitere Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation,
wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
Volksverhetzungen und Beleidigungen. Die übrigen Fälle sind dem Bereich der
Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen,
Verkehrsdelikte unter anderem zuzuordnen. Offene Haftbefehle wegen einer
terroristischen Tat gab es nicht. In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen aktiviert worden. Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen
und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen Fahndungssystemen,
sodass jeder Polizeikontakt zur sofortigen Festnahme führen wird. Weitere
Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen Länderdienststellen
durchgeführt. Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen
Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum unterzogen.
Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die Fahndungsdienststellen
des Bundes und der Länder. Die Tatsache, dass alleine zwischen März und September 2019 insgesamt 336
Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet werden,
vollstreckt wurden zeigt, dass die Polizei die Fahndungen mit Nachdruck und
erfolgreich durchführt. Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue Haftbefehle
zu anderen oder sogar den gleichen Personen erneut erstellt und Fahndungsmaßnahmen
eingeleitet werden müssen. 1. Gegen wie viele Neonazis lagen nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht
vollstreckte Haftbefehle vor? Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 30. September 2019 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung
mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und
dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen Phänomenbereichen
der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Zum Stichtag 30. September 2019 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem
(INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 624 Fahndungen
aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/17021 Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden (sieben Fahndungen) richteten
sich diese gegen insgesamt 482 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-
Deliktes (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) vor (Mehrfachnennungen
bitte angeben)? Zum Stichtag 30. September 2019 bestand zu insgesamt 105 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag.
Gegen vier dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch
motivierten Delikts vor. b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes
vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt
aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum Stichtag 30. September 2019 bestand zu insgesamt 104 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen neun
dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor.
Zu 19 dieser 104 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund
einer politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet. c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle? Bei den oben genannten 624 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien: • Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 509 Fahndungen • Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 87 Fahndungen • Haftbefehle gem. § 456a StPO*: 17 Fahndungen • Haftbefehle zur Unterbringung: keine Fahndung • Haftbefehle aufgrund von Regelungen des Asyl- bzw. Aufenthaltsgesetz: vier Fahndungen • Haftbefehle ausländischer Behörden: sieben Fahndungen d) Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele dieser
Personen haben lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft (falls möglich,
bitte angeben, in welchem Land sich wie viele flüchtige Neonazis
aufhalten und darstellen, welche Anstrengungen zu ihrer Auslieferung
unternommen worden sind)? Zum Erhebungsstichtag bestand zu 42 Personen, die sich gem. Mitteilung der
jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaßen zehn die deutsche
Staatsbürgerschaft. Gemäß der Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich diese Personen
zum Erhebungsstichtag in den folgenden Staaten auf: Polen: sechs Personen
Österreich: fünf Personen
Italien: drei Personen
Schweiz: zwei Personen * Strafprozessordnung Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Lettland: zwei Personen
Russland: zwei Personen
Marokko: zwei Personen
Tschechien: zwei Personen
Kosovo: eine Person
Belgien: eine Person
Bulgarien: eine Person
Irak: eine Person
Libanon: eine Person
Großbritannien: eine Person
Slowakei: eine Person
Litauen: eine Person
Georgien: eine Person
Niederlande: eine Person
Schweden: eine Person
Ukraine: eine Person
Ungarn: eine Person
unbekanntes Ausland: fünf Personen e) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte
vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder
als Gewaltdelikt aufgeführt wird)? Der als Anlage 1 beigefügten Tabelle sind die zum Stichtag 30. September
2019 in den polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle
zu Personen zu entnehmen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im
Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten
von erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 Bundeskriminalamtgesetz
[BKAG]) und die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse durch die datenbesitzenden
Stellen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden.
Es wird diesbezüglich um Beachtung der in der Anlage erwähnten Hinweise
gebeten. 2. Wie viele Fälle werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Priorität
I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III
(sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)? Die oben genannten 624 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bezüglich der
Deliktsqualität durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und
Fachbereiche der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) des BKA) wie folgt
bewertet: • Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen • Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 115 Fahndungen • Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 502 Fahndungen • Haftbefehle ausländischer Behörden: sieben Fahndungen Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) werden gemäß
den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich
des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts nicht bewertet. Eine Aussage
zur Deliktsqualität (Priorität) ist in diesen Fällen daher nicht möglich. Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/17021 nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden. • Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: keine • Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 104 Personen • Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 378 Personen 3. In welchen Jahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen
Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten
Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines
PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt
wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen
Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)? Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA bewusst inhaltlich
getrennte personen- beziehungsweise haftbefehlsbezogene Auswertungen
erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da andernfalls
unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche Schlussfolgerungen
abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig mehrere Haftbefehle
bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)politischen
Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden. Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
30. September 2019 in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden
Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK
-rechts- zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der
Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme zu entnehmen. Hierbei ist
darauf zu achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in
INPOL-Z bzw. das SIS II nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des
Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf
hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-
Rotecken) gem. den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle
II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts nicht bewertet
werden. Jahr der
Einstellung
des HB in
INPOL-Z
bzw. SIS II Haftbefehle
gesamt
(Stichtag:
30.09.19) Haftbefehle,
denen ein politisch
motiviertes
Delikt
zugrunde liegt Haftbefehle,
denen ein
Gewaltdelikt
zugrunde liegt Haftbefehle,
denen ein politisch
motiviertes
Gewaltdelikt
zugrunde
liegt alle Jahre 624 109 115 19
2002 1 0 0 0
2010 1 1 0 0
2011 8 3 1 0
2012 2 0 0 0
2013 2 0 2 0
2014 2 1 0 0
2015 9 4 2 1
2016 38 10 6 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr der
Einstellung
des HB in
INPOL-Z
bzw. SIS II Haftbefehle
gesamt
(Stichtag:
30.09.19) Haftbefehle,
denen ein politisch
motiviertes
Delikt
zugrunde liegt Haftbefehle,
denen ein
Gewaltdelikt
zugrunde liegt Haftbefehle,
denen ein politisch
motiviertes
Gewaltdelikt
zugrunde
liegt 2017 73 15 12 3
2018 121 28 27 7
2019 367 47 65 7 Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten Personen,
die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen. Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen
Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden
Personen bei der untenstehenden Auswertung ausschließlich der älteste Haftbefehl
berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden. Jahr der Einstellung
des HB in INPOL-Z
bzw. SIS II Personen
(Stichtag: 30.09.19) davon Personen mit PHW*
„gewalttätig“ alle Jahre 482 114
2002 1 0
2010 1 0
2011 7 3
2012 2 0
2013 2 1
2014 2 0
2015 9 2
2016 25 5
2017 52 10
2018 85 27
2019 296 66 Von den vom BKA aufgelisteten 482 PMK-rechts eingestuften Personen mit offenen
Haftbefehlen sind 25 Personen im Nachrichtendienstlichen Informationssystem
als gewaltbereit eingestuft. 4. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 28. März 2019 einer besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen? Aus der Erhebung mit Stichtag 28. März 2019 wurden 67 Personen, bei denen
der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, im
Rahmen des GETZ-R thematisiert. a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen
Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)? Seit dem 28. März 2019 wurden diese 67 Personen mit insgesamt 113 offenen
Haftbefehlen im GETZ-R betrachtet. Den Haftbefehlen lagen die nachfolgenden
Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde (Bei der personenbezogenen Auswertung
ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person mehrere Haftbefehle mit
verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten) vorliegen können. Sofern dies der * Personengebundener Hinweis. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/17021 Fall ist, wurde die betreffende Person bei der nachstehenden Auswertung einmal
in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen
entstehen würden.): • Priorität 1: kein Haftbefehl • Priorität 2: 45 Haftbefehle • Priorität 3: 68 Haftbefehle b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotenziale im
Schnitt? Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen gestaltet.
Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in
der Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und
variiert somit je nach Sitzung. Aus der Erhebung mit Stichtag 28. März 2019 wurde das Personenpotenzial
„Offene Haftbefehle“ in insgesamt acht Sitzungen mit einer Dauer von im
Schnitt 40 Minuten thematisiert. c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen? Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ habe
zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren? In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer Verbesserung
der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Zu 66 der 91 Personen, die in allen vom BKA initiierten Sitzungen besprochen
wurden, liegt mittlerweile kein Haftbefehl mehr vor. 5. Wie viele Haftbefehle haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem Stichtag 28. März 2019 erledigt? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen
erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. 336 von 657 der zum Stichtag 28. März 2019 in INPOL-Z oder dem SIS II eingestellten
Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die datenbesitzenden
Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich
PMK -rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 30. September 2019 vollstreckt
werden oder haben sich anderweitig erledigt (zum Beispiel durch Zahlung
einer Geldstrafe). Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA) bemüht,
bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu erfragen,
beispielsweise im Rahmen von Besprechungen im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum-Rechts (GETZ-R), und
wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle vollstreckt
oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa
wegen Verjährung aufgehoben wurden? Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und eine anschließende Bewertung
des Personenpotenzials obliegt insbesondere den Polizeibehörden der Länder.
In der AG Personenpotenziale im GETZ-R werden unter anderem Personen mit
offenen Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl
mehr vorliegt und keine sonstigen Gründe vorliegen, die ein entsprechendes
Gefahrenpotenzial der Person begründen, werden diese Person und die Erledigungsgründe
des Haftbefehls nicht erneut thematisiert. b) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den Erledigungsgründen
jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden
Personen) im Rahmen der Sitzungen im GETZ-R besprochen wurden
(bitte ggf. ausführen)? Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen. Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den Polizeibehörden
der Länder. Das Bundeskriminalamt erhält bei Vollstreckung der Haftbefehle
grundsätzlich keine Mitteilung zu den Erledigungsgründen der Haftbefehle. 6. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zur Frage vor,
inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung
eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen
bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)? Wurde dieses Thema nunmehr im GETZ-R behandelt? Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und wenn
nein, warum nicht? Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dienen vorrangig dem
länderübergreifenden Austausch von (insbesondere fahndungsrelevanten) Informationen
zwischen den teilnehmenden Behörden. Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls
entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden. Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen vielmehr
ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen festen
Wohnsitz haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten. Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten Person
Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person begründen
oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls erfordern,
so wird die zugreifende Behörde über eine entsprechende Thematisierung
entscheiden. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine Thematisierung
im GETZ-R sind den teilnehmenden Behörden bekannt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/17021 7. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wie viele der mit offenem
Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch angeben, wie viele
mit dem ermittlungsunterstützenden Hinweis – EHW – PMK-rechts versehen
sind)? Alle 482 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit offenem
Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum Stichtag
30. September 2019 in INPOL-Z erfasst, da die zugrundeliegenden Fahndungsnotierungen
dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung). Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden themenspezifischen
Dateien enthalten: • INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 426 Personen • EHW „PMK-R“ in INPOL-Z: 181 Personen • PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 114 Personen • Gewalttäterdatei „rechts“: 10 Personen
Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 28 Personen Von den vom BKA gelisteten 482 Personen mit offenem Haftbefehl sind 168
mit Erkenntnissen im Nachrichtendienstlichen Informationssystem gespeichert. a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht
werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst? Fünf der 104 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst. b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes
gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst? Drei der 19 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in
der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem
Haftbefehl gesucht? d) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener Informationssystem
(SIS) ausgeschrieben? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7c und 7d gemeinsam beantwortet. Sechs Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, werden
aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Alle sechs Personen sind
demnach im SIS II ausgeschrieben. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Einschätzung haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsbehörden,
inwiefern von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe,
die wegen eines Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes
oder eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach
Erlass des Haftbefehls weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere
Straftaten drohen? Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R zum Personenpotenzial
„Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden. 9. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung
der Sicherheitsbehörden mit der Problematik? Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden
und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als relevant
einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen Priorisierungsmodells
zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für
den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende
2011. Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den Strafverfolgungsbehörden
und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum jeweiligen
Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach
Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte)
Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18 Abs. 1
Nr. 4 BKAG) und ein offener Haftbefehl besteht. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Durch den kontinuierlichen bundesweiten
Informationsaustausch im GETZ-R ist eine Verbesserung der (polizeilichen)
Erkenntnislage zu verzeichnen. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4c hingewiesen. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/17021 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/17021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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