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Drucksache
Atomkraftwerk Ostrowez in Belarus
19/17324
2020-02-21
Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Manuel Sarrazin, Lisa Badum, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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http://dipbt.bundestag.de:80/dip21/btd/19/173/1917324.pdf
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/17324 19. Wahlperiode 21.02.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Manuel Sarrazin, Lisa Badum, Matthias
Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden,
Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Atomkraftwerk Ostrowez in Belarus Das im Bau befindliche belarussische Atomkraftwerk (AKW) Ostrowez –
auch: Ostrovets, Astrawez, Astravec, Astravets oder Astravyets – liegt etwa 50
km von der litauischen Hauptstadt Vilnius entfernt. Das Neubauvorhaben ist
seit Jahren stark umstritten, insbesondere wegen Sicherheitsproblemen und
mangelnder Transparenz, vgl. beispielsweise Artikel „Reaktorgehäuse plumpste
in die Tiefe“ in „die tageszeitung“ vom 28. Juli 2016. Insbesondere Litauen kritisiert die von dem AKW potenziell ausgehenden Gefahren
nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Litauen bei einem Atomunfall in
Ostrowez erhebliche Umweltauswirkungen zu befürchten hätte, vgl. beispielsweise
Artikel „Nachbarschaftsstreit um ein AKW“ in „Neue Zürcher Zeitung“
vom 23. August 2016. Neben der Grenznähe des AKW rührt dies vor allem daher,
dass der Fluss Neris, den das AKW Ostrowez zur Kühlung nutzen wird,
nach dem AKW nach Litauen fließt und dort in Verbindung steht zu Trink- und
Grundwasserressourcen größeren Ausmaßes. Hydrogeologische Analysen
kommen zu dem Ergebnis, dass eine radioaktive Kontamination des Flusses
Neris durch einen Atomunfall in Ostrowez zu einem Verlust erheblicher Teile
der Grund- und Trinkwasserversorgung Litauens führen könnte, im Falle der
Hauptstadt Vilnius bis zu 80 Prozent, vgl. beispielsweise Fachveröffentlichung
„Astravas NPS and Vilnius wellfields – threat estimations“ von M. Gregorauskas
und A. Klimas in „Geologijos akiračiai“, Ausgabe 4/2016. Am 9. August 2012 besuchte der damalige wie heutige belarussische Staatspräsident
Alexander Lukaschenko die AKW-Baustelle Ostrowez zur offiziellen
Grundsteinlegung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
17/11779). Dabei betonte er in seiner Rede, dass es „das billigste
Atomkraftwerk von allen, die Russen und andere auf der Welt gebaut haben“,
werden solle. Als Begründung führte er an, dass Litauen tatsächlich erheblich
sparen müsse, vgl. Redetext http://president.gov.by/ru/news_ru/view/9-
avgusta-aleksandr-lukashenko-sovershil-rabochuju-poezdku-v-ostrovetskij-rajo
n-grodnenskoj-oblasti-748/. Dies wirft aus Sicht der Fragestellenden die Frage auf, ob trotz offizieller Bekenntnisse
zur Nuklearsicherheit bei der Auslegung und Bauausführung des
AKW aus Kostengründen bereits offiziell Sicherheitsabstriche im Vergleich zu
anderen AKW-Projekten desselben Typs gemacht wurden. Darüber hinaus steht
aus Sicht der Fragestellenden die Frage im Raum, inwiefern zusätzliche faktische
Bauausführungsmängel bestehen – vor dem Hintergrund, dass es nachweislich
Materialdiebstahl von der AKW-Baustelle gab. Siehe hierzu unter anderem
das Gerichtsverfahren gegen vier ehemalige Arbeiter, https://naviny.by/n Drucksache 19/17324 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ew/20180627/1530132851-za-hishcheniya-na-stroitelstve-belaes-osuzhdeny-ch
etvero-byvshih-rabotnikov. Unklar scheint aus Sicht der Fragestellenden das
Gesamtausmaß des Baumaterialschwundes und ob dabei auch Materialien bestimmter
Qualität durch minderwertigere ausgetauscht wurden, um den Diebstahl
zu kaschieren. Laut Bundesregierung kommt der Materialqualität aller
Strukturen, Systeme und Komponenten im Hinblick auf die Sicherheitsbeurteilung
eines Atomkraftwerks eine hohe Bedeutung zu (vgl. Bundestagsdrucksache
19/4056). Abgesehen davon, dass Belarus über kein langjähriges atomaufsichtliches
Know-how verfügt, da das AKW Ostrowez das erste belarussische AKW sein
wird, sind die bisherigen Erfahrungswerte mit dem AKW-Bauvorhaben aus
Sicht der Fragestellenden wenig Vertrauen erweckend. Dies betrifft nicht erst
den Umgang mit Unfällen und deren Ursachen während der Bauzeit, vgl. hierzu
beispielsweise „Belarus under fire for ̒dangerous errors̕ at nuclear plan“
<https://www.theguardian.com/world/2016/aug/09/belarus-under-fire-for-dang
erous-errors-at-nuclear-plant>. Bereits an der Standortwahl für das AKW bestehen
erhebliche fachliche Zweifel. So kam eine Forschungsarbeit des Instituts
für Energieprobleme (IPE) der Russischen Akademie der Wissenschaft vom
28. Dezember 1993 aus sicherheitstechnischen Gründen zu einem negativen
Urteil für den Standort (A. A. Michalewitsch: „Durchführung einer Reihe von
Arbeiten zur Ermittlung möglicher Standorte für Kernkraftwerke (potenzielle
Standorte) auf dem Gebiet der Republik Belarus“). Trotzdem fiel Ende 2008
die Wahl der „Staatlichen Kommission für die Wahl des Grundstücks für den
Bau eines Atomkraftwerks in der Republik Belarus“ auf den Standort Ostrowez,
wobei die geologischen Untersuchungen zu diesem Zeitpunkt nach Kenntnis
der Fragestellenden noch nicht abgeschlossen waren. Vor diesem Hintergrund
ist aus Sicht der Fragestellenden eine Feststellung des EU-Peer-Review-
Berichts zum sogenannten Stresstest des AKW Ostrowez vom Juni 2018 umso
relevanter, dass eine systematische Bewertung der seismischen Margen für alle
sicherheitsrelevanten Strukturen, Systeme und Komponenten derzeit nicht zur
Verfügung stehe (vgl. http://www.ensreg.eu/sites/default/files/attachments/hlg_
p2018-36_155_belarus_stress_test_peer_review_report_0.pdf). Die Bundesregierung war in mehrfacher Hinsicht mit dem AKW-Vorhaben
Ostrowez befasst. Sei es im Rahmen der Befassungen der Europäischen Gruppe
der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG) mit dem AKW-
Vorhaben (vgl. beispielsweise http://www.ensreg.eu/EU-Stress-Tests/Country-
Specific-Reports/EU-Neighbouring-Countries/Belarus). Oder sei es im Rahmen
der völkerrechtlichen Espoo-Konvention, gegen die das AKW-Vorhaben verstoßen
hatte (vgl. https://www.unece.org/env/eia/implementation/eia_ic_s_
4.html). Auch der EU-Energieministerrat befasste sich am 24. September 2019 mit dem
AKW-Vorhaben. Die litauische Delegation informierte die Ministerinnen und
Minister über die Ergebnisse der in Belarus durchgeführten „Stresstests“ (vgl.
https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/tte/2019/09/24/) und wies auf
weiterhin bestehende gravierende Mängel in der nuklearen Sicherheit des
Atomkraftwerks Ostrowez hin (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/docu
ment/ST-12060-2019-INIT/en/pdf). Nach Kenntnis der Fragestellenden gab es
ferner bilaterale Kontakte zwischen Vertretern der litauischen Regierung und
Vertretern der Bundesregierung zu dem AKW-Vorhaben. Zuletzt sagte Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel beim Staatsbesuch des litauischen Staatspräsidenten
Gitanas Nauseda am 14. August 2019 zu, dass sich die Bundesregierung dafür
einsetzen werde, dass das AKW Ostrowez europäische Sicherheitsanforderungen
einhalten müsse, vgl. dpa-Meldung „Merkel: Weißrussland muss Standards
bei AKW Ostrowez einhalten“ vom selben Tag. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/17324 Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft finden zudem derzeit die Verhandlungen
über die EU-Belarus-Partnerschaftsprioritäten statt (vgl. https://eeas.europa.eu/headquarters/headQuarters-homepage/72421/node/72421_tr).
Die nukleare
Sicherheit des Atomkraftwerks Ostrowez ist dabei ein wichtiger Verhandlungspunkt. Schließlich sehen die Fragestellenden die Bundesregierung nicht zuletzt aus
Gründen der staatlichen Pflicht zur Schadenvorsorge in der Verantwortung, sich
mit dem Vorhaben zu befassen, da bisherige Atomunfälle die enorme potenzielle
geographische Reichweite eines Super-GAUs mit massiver Radioaktivitätsfreisetzung
belegen. Der Super-GAU von Tschernobyl kontaminierte etwa
40 Prozent der Fläche Europas (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche frage 8 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Plenarprotokoll
16/213, Anlage 7). Insofern sind auch bei einem weiter von Deutschland entfernt
liegenden AKW wie Ostrowez im Falle eines Super-GAUs Schäden für
Mensch und Umwelt hierzulande nicht auszuschließen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist der Bundesregierung die Forderung des belarussischen Staatspräsidenten
Alexander Lukaschenko bekannt, dass das AKW Ostrowez „das billigste
von den Russen und anderen gebaute“ AKW werden müsse (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche Kenntnisse hat sie zu den Baukosten des AKW Ostrowez? 2. Weist die Auslegung des AKW Ostrowez nach Kenntnis der Bundesregierung
im Vergleich zu anderen Rosatom-AKW-Neubauten ähnlichen Typs
signifikante sicherheitstechnische Abweichungen bzw. Einschränkungen
auf, und falls ja, welche (bitte möglichst vollständige Angabe bitte)? 3. Inwiefern unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Referenzquellterm
des AKW Ostrowez von dem anderer vergleichbarer AKW-
Neubauten des gleichen Typs? 4. Kann die Bundesregierung durch ihre Involvierung auf ENSREG-Ebene
bestätigen, dass das Peer Review für den von Belarus durchgeführten sogenannten
AKW-Stresstest (http://www.ensreg.eu/EU-Stress-Tests/Countr
y-Specific-Reports/EU-Neighbouring-Countries/Belarus) keine umfassende
Untersuchung aller für die AKW-Sicherheit relevanten Aspekte war,
sondern dass sich das Peer Review ausschließlich auf die Aspekte bezog,
mit denen sich die sogenannten EU-AKW-Stresstests nach der Atomkatastrophe
von Fukushima vom 11. März 2011 befassten? 5. Kann die Bundesregierung durch ihre Involvierung auf ENSREG-Ebene
bestätigen, dass das Peer Review für den von Belarus durchgeführten sogenannten
AKW-Stresstest bezüglich der Erdbeben-Robustheit nicht überprüft
hat, ob die tatsächliche Bauausführung den Anforderungen bzw. Spezifikationen
entsprach? 6. Kann die Bundesregierung durch ihre Involvierung auf ENSREG-Ebene
bestätigen, dass das Peer Review für den von Belarus durchgeführten sogenannten
AKW-Stresstest nicht die Eignung des Standorts Ostrowez für
einen AKW-Neubau überprüft hat? 7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass nicht
alle Bestandteile eines bereits fertiggestellten AKW – beispielsweise Gebäudestrukturen
– ohne massiven baulichen, den Leistungsbetrieb weitreichend
infrage stellenden Aufwand nachträglich nachqualifiziert werden
können, falls erhebliche Abweichungen ihrer tatsächlichen Auslegung ge- Drucksache 19/17324 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gen Erdbeben von ihrer nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen
Auslegung gegen Erdbeben festgestellt werden? 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung – insbesondere auch die deutsche
Auslandsvertretung in Belarus und in Litauen – über Unregelmäßigkeiten
beim Bau des AKW im Zusammenhang mit dem Diebstahl von
Baumaterialien, beispielsweise durch belarussische und litauische Medienberichte
(vgl. beispielsweise das für die Öffentlichkeit geschlossene Gerichtsverfahren
gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Firma „G.“ von
2016, vgl. https://news.tut.by/society/598688.html)? 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, insbesondere auch die deutsche
Auslandsvertretung in Belarus und in Litauen, über etwaige Unregelmäßigkeiten
beim Bau des AKW im Zusammenhang mit der etwaigen
Verwendung von nicht spezifikationsgerechten Baumaterialien oder
Bauausführungen? 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, insbesondere auch die deutsche
Auslandsvertretung in Belarus und in Litauen, über den teilweisen
Einsturz einer Decke im AKW-Gebäude im April 2016, beispielsweise
durch insbesondere belarussische Medienberichte (vgl. https://www.kp.by/
daily/26526.7/3542817/)? Welche Kenntnisse hat sie über die Ursachen des Einsturzes? 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, insbesondere auch die deutsche
Auslandsvertretung in Belarus und in Litauen, über den Absturz eines
Reaktordruckbehälters im Juli 2016 (vgl. Artikel „Reaktorgehäuse plumpste
in die Tiefe“ in „die tageszeitung“ vom 28. Juli 2016 und https://www.d
w.com/ru/авария-на-белорусской-аэс-строители-решили-потренироват
ься/a-19480661)?? 12. Welche Kenntnisse hat sie über die Ursachen des Einsturzes? 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindungen und
Bedeutung des Flusses Neris (und der Memel ab dem Neris-Zufluss bei
Kaunas) zur bzw. für die Grund- und Trinkwasserversorgung Litauens im
Ganzen und insbesondere über die Verbindungen und Bedeutung des Flusses
Neris zur bzw. für die Grund- und Trinkwasserversorgung der beiden
größten Städte Litauens, Vilnius und Kaunas? Welche Risikoanalysen zu potenziellen Worst-Case-Auswirkungen auf die
Grund- und Trinkwasserversorgung Litauens bei einem auslegungsüberschreitenden
Unfall im AKW Ostrowez sind der Bundesregierung bekannt? 14. Welche hydrogeologischen Erkenntnisse hat insbesondere die Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zur vorgenannten Frage
13, und welche etwaigen eigenen Arbeiten der BGR gibt es hierzu (ggf.
bitte mit Eckdaten wie Autorin bzw. Autor, Titel und Datum angeben)? 15. Welche Position hat die Bundesregierung auf der Sitzung des EU-Energieministerrates
am 24. September 2019 in Bezug auf die Bedenken der litauischen
Position zur nuklearen Sicherheit des Atomkraftwerks Ostrowez
vertreten? 16. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, eine Überprüfung (Review)
des belarussischen Nationalen Aktionsplans zur nuklearen Sicherheit
durch ENSREG einzuleiten, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung
die Forderung der litauischen Regierung, dass im Anschluss an
eine solche Überprüfung die Empfehlungen des Stresstests und die wichtigsten
Sicherheitsmaßnahmen noch vor Inbetriebnahme des Atomkraftwerks
umgesetzt werden müssen? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/17324 17. Inwiefern stellt die Umsetzung der Empfehlungen des Stresstests und der
wichtigsten Sicherheitsmaßnahme für die Bundesregierung eine Voraussetzung
für den Abschluss der Verhandlungen um die EU-Belarus-Partnerschaftsprioritäten
dar? 18. Wie bewertet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit den möglichen Abschluss des Abkommens über die EU-Belarus-Partnerschaftsprioritäten,
und welche Punkte sollte dieses in Bezug
auf die nukleare Sicherheit des Atomkraftwerks Ostrowez beinhalten? 19. Welche wesentlichen Erkenntnisse zu dem belarussischen AKW-Vorhaben
Ostrowez hat die Bundesregierung durch bilaterale Kontakte mit Vertretern
Litauens in den letzten Jahren gewonnen, insbesondere in a) AKW-sicherheitstechnischer und b) energiepolitischer Hinsicht? 20. Welche wesentlichen Konsequenzen zu dem belarussischen AKW-Vorhaben
hat die Bundesregierung aufgrund bilateraler Kontakte mit Vertretern
Litauens in den letzten Jahren gezogen? 21. Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung bislang aus der
Zusage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 14. August 2019 gegenüber
dem litauischen Staatspräsidenten Gitanas Nauseda gezogen, Litauen
bei der Schadensvorsorge hinsichtlich des AKW Ostrowez zu unterstützen
(vgl. dpa-Meldung „Merkel: Weißrussland muss Standards bei
AKW Ostrowez einhalten“ vom selben Tag)? Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit dem 14. August
2019 aufgrund der vorgenannten Zusage der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel ergriffen? 22. Wird sich die Bundesregierung um eine bilaterale Zusammenarbeit mit Belarus
mit dem Ziel der Erhöhung der Nuklearsicherheit und des Strahlenschutzes
bemühen, also ein bilaterales Abkommen abschließen? Falls ja, bis wann will sie hierzu inwiefern konkret aktiv werden? Falls nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie einerseits an bilateralen
Abkommen im Atombereich mit geographisch weit entfernt liegenden
Staaten wie beispielsweise Brasilien festhalten will, selbst wenn diese
Abkommen nicht ausschließlich auf eine Zusammenarbeit zum Zweck der
Erhöhung von Nuklearsicherheit und Strahlenschutz ausgerichtet sind,
weil sie so die Möglichkeit habe, „auf die Verbesserung der Sicherheit von
kerntechnischen Anlagen in Brasilien Einfluss zu nehmen“ (vgl. Antwort
der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/6340), aber
andererseits dieses Ziel mit Belarus nicht durch ein entsprechendes bilaterales
Abkommen und eine darauf basierende bilaterale Kommission bzw.
Kooperation verfolgen will? 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung des
AKW-Projekts, insbesondere über Umfang, Laufzeit und weitere wesentliche
Modalitäten des von russischer Seite dafür gegebenen Kredits (vgl.
dpa-Meldung „Merkel: Weißrussland muss Standards bei AKW Ostrowez
einhalten“ vom 14. August 2019)? Berlin, den 28. Januar 2020 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333