2019_11_26_d1$19-15445.pdf
Drucksache
Sozialleistungsbezug, Beschäftigung und Entgelt von Migranten
19/15445
2019-11-26
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Uwe Witt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14496 –
BT
http://dipbt.bundestag.de:80/dip21/btd/19/154/1915445.pdf
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15445
19. Wahlperiode 26.11.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Uwe Witt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/14496 –
Sozialleistungsbezug, Beschäftigung und Entgelt von Migranten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes wird zunehmend von Migration
beeinflusst. Die Zuwanderung nach Deutschland hat in den letzten Jahren
deutlich zugenommen.“ (Aussage zu finden auf der Internetseite der Bundesagentur
für Arbeit unter „Migration und Arbeitsmarkt“, https://bit.ly/2li
HCqK). Hauptgründe dafür sind Zuwanderungen infolge der uneingeschränkten
Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (EU), nach Ansicht der Fragesteller die EU-
Schuldenkrise und zuletzt die Fluchtmigration.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zur Beantwortung wurden Daten aus verschiedenen Quellen und Erhebungen
herangezogen. Daten zur Bevölkerung in Deutschland stammen aus der Bevölkerungsfortschreibung
des Statistischen Bundesamtes. Die Bevölkerungsfortschreibung
unterscheidet sich hinsichtlich der Erhebungsmethode und -verfahren
von den weiteren genutzten Quellen und Erhebungen. Anteilswerte bezogen
auf die in Deutschland lebenden Personen wurden daher nicht berechnet.
Im Rahmen der Migrationsberichterstattung werden von der Statistik der Bundesagentur
für Arbeit (BA) für ausgewählte Merkmale und Staatsangehörigkeiten
Quoten (als Anteile an der Bevölkerung) berechnet. Dazu gehören Beschäftigungsquoten,
SGB-II-Quoten und ELB-Quoten. Diese Informationen liegen
auch für einige erfragte Staatsangehörigkeiten vor (Deutschland, Rumänien,
Bulgarien, Türkei, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan, Eritrea, Somalia
und Nigeria). Zur Berechnung der Quoten wird auf Bezugsgrößen (Bevölkerung
in Deutschland) vom Statistischen Bundesamt bzw. vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurückgegriffen. Diese Quoten können
dem Migrationsmonitor (einer Standardpublikation der Statistik der BA) unter
folgendem Link entnommen werden (Migrations-Monitor Arbeitsmarkt – Eckwerte
– Deutschland (Monatszahlen): https://statistik.arbeitsagentur.de/Naviga
tion/Statistik/Statistik-nach-Themen/Migration/Personen-nach-Staatsangehoe
rigkeiten/Personen-nach-Staatsangehoerigkeiten-Nav.html.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
22. November 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/15445 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Bei der in Frage 1 genannten Westsahara handelt es sich gemäß der Staats- und
Gebietssystematik des Statistischen Bundesamtes um ein unselbständiges Gebiet,
welches zu Marokko gehört. Westsahara wird nachfolgend nicht gesondert
ausgewiesen.
1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der in
Deutschland lebenden Personen mit folgender Staatsangehörigkeit:
a) Deutschland,
b) Ukraine,
c) Moldawien,
d) Rumänien,
e) Bulgarien,
f) Bosnien und Herzegowina,
g) Serbien,
h) Montenegro,
i) Kosovo,
j) Albanien,
k) Nordmazedonien,
l) Türkei,
m) Libanon,
n) Syrien,
o) Irak,
p) Iran,
q) Afghanistan,
r) Pakistan,
s) Russische Föderation,
t) Westsahara,
u) Marokko,
v) Algerien,
w) Tunesien,
x) Libyen,
y) Ägypten,
z) Eritrea,
aa) Somalia,
ab) Nigeria,
ac) Ghana,
ad) Mali,
ae) Burkina Faso,
af) Vietnam
(bitte je Staatsangehörigkeit weiter nach Alter unter 15 Jahre, 15 bis unter
25 Jahre, 25 bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter differenzieren)?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15445
Nach Angaben der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes
gab es zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Deutschland rund 72,93 Millionen
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Weitere Ergebnisse nach den erfragten
Staatsangehörigkeiten und Altersgruppen können den Tabellen 1 und 2*
im Anhang entnommen werden. Aktuellere Daten liegen der Bundesregierung
nicht vor.
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Leistungsempfänger
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit folgender
Staatsangehörigkeit:
a) Ukraine,
b) Moldawien,
c) Bosnien und Herzegowina,
d) Serbien,
e) Montenegro,
f) Kosovo,
g) Albanien,
h) Nordmazedonien,
i) Türkei,
j) Libanon,
k) Syrien,
l) Irak,
m) Iran,
n) Afghanistan,
o) Pakistan,
p) Russische Föderation,
q) Westsahara,
r) Marokko,
s) Algerien,
t) Tunesien,
u) Libyen,
v) Ägypten,
w) Eritrea,
x) Somalia,
y) Nigeria,
z) Ghana,
aa) Mali,
ab) Burkina Faso,
ac) Vietnam
(bitte je Staatsangehörigkeit weiter nach Alter unter 15 Jahre, 15 bis unter
25 Jahre, 25 bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter differenzieren)?
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/15445 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Empfängerinnen und
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
für die erfragten Staatsangehörigkeiten und Altersgruppen können den Tabellen
3 und 4* im Anhang entnommen werden. Daten für das Jahr 2019 liegen
der Bundesregierung erst in der zweiten Jahreshälfte 2020 vor.
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Regelleistungsberechtigten
(RLB) für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (ELB) für die in Frage 1 genannten
Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der nicht
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) für die in Frage 1 genannten
Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Dezember 2018 insgesamt rund
5,59 Millionen Regelleistungsberechtigte (RLB), rund 3,98 Millionen erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (ELB) und rund 1,61 Millionen nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (NEF) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle
5* im Anhang entnommen werden.
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Leistungsberechtigten
nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
Ein Ausweis der Gesamtzahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger
nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist aufgrund der
getrennt nach einzelnen Kapiteln (3., 4. sowie 5. bis 9. Kapitel SGB XII) erfassten
Empfängerinnen und Empfänger nicht möglich. Da die Leistungsempfängerinnen
und Leistungsempfänger mehrere Leistungen aus verschiedenen
Kapiteln des SGB XII gleichzeitig in Anspruch nehmen können, würden sie in
diesen Fällen mehrfach erhoben werden. Eine um Mehrfachzählungen bereinigte
Gesamtzahl der SGB XII-Empfängerinnen und Empfänger liegt nicht vor.
* Von einer Drucklegung der Tabelle/Tabellen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf
der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15445
Daten zu den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) liegen nach einzelnen Staatsangehörigkeiten
erst ab dem Jahr 2015 vor. Weiterhin wird Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 Absatz 1 SGB XII ausschließlich
volljährigen Personen ab 18 Jahren gewährt.
Bei den Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt
(3. Kapitel SGB XII) und von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
wird das Merkmal „Staatsangehörigkeit“ erst seit dem Jahr 2017 erhoben. Eine
kombinierte Auswertung der Merkmale „Staatsangehörigkeit“ und „Altersgruppen“
liegt standardmäßig nicht vor und ist aufgrund nicht vorliegender
Einzeldaten nicht möglich.
Vorliegende Ergebnisse können den Tabellen 6 bis 9* im Anhang entnommen
werden.
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Rentner
für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
Angaben der Statistik der Deutschen Rentenversicherung zur Anzahl der Renten
nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 10* im Anhang
entnommen werden. Daten für das Jahr 2019 liegen der Bundesregierung bisher
nicht vor.
8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der
Arbeitslosen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die in
Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der
Arbeitssuchenden nach SGB II für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der BA gab es im Dezember 2018 insgesamt
rund 2,83 Millionen Arbeitsuchende im Rechtskreis SGB II, darunter
rund 1,43 Millionen Arbeitslose. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten
können Tabellen 11 und 12* im Anhang entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabelle/Tabellen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf
der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/15445 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der
Arbeitslosen nach Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für die in
Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der
Arbeitssuchenden nach SGB III für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der BA gab es im Dezember 2018 insgesamt
rund 1,47 Millionen Arbeitsuchende im Rechtskreis SGB III, darunter
rund 777.000 Arbeitslose. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten
können Tabellen 13 und 14* im Anhang entnommen werden.
12. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Unterbeschäftigten
für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der BA waren im Dezember 2018 insgesamt
rund 3,16 Millionen Personen unterbeschäftigt (ohne Kurzarbeit). Weitere
Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 15*
im Anhang entnommen werden.
13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der ausschließlich
geringfügig Beschäftigten für die in Frage 1 genannten
Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum Stichtag 31. Dezember
2018 insgesamt rund 4,78 Millionen Beschäftigte ausschließlich geringfügig
tätig. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten
können Tabelle 16* im Anhang entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabelle/Tabellen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf
der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15445
14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sog.
Aufstocker für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
Nach Angaben der Statistik der BA waren im Dezember 2018 insgesamt rund
1,07 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte erwerbstätig. Weitere Ergebnisse
nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 5* im Anhang
entnommen werden.
15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten für die in Frage 1 genannten
Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im Anforderungsniveau Helfer für
die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten mit gleicher Staatsangehörigkeit?
17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im Anforderungsniveau Fachkraft
für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten mit gleicher Staatsangehörigkeit?
18. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im Anforderungsniveau Spezialist
für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten mit gleicher Staatsangehörigkeit?
19. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im Anforderungsniveau Experte
für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten mit gleicher Staatsangehörigkeit?
Die Fragen 15 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum Stichtag 31. Dezember
2018 insgesamt rund 33,29 Millionen Beschäftigte sozialversicherungspflichtig
tätig. Unter ihnen übten rund 5,10 Millionen eine Helfertätigkeit aus,
rund 19,37 Millionen waren als Fachkräfte, rund 4,23 Millionen als Spezialisten
und rund 4,40 Millionen als Experten tätig. Weitere Ergebnisse nach den
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/15445 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
erfragten Staatsangehörigkeiten und Anforderungsniveaus können Tabelle 16*
im Anhang entnommen werden.
20. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten Leiharbeitnehmer für die in Frage
1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten mit gleicher Staatsangehörigkeit?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum Stichtag 31. Dezember
2018 insgesamt rund 857.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Weitere Ergebnisse nach den
erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 17* im Anhang entnommen
werden.
21. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der in
Ausbildung befindlichen Personen für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Anzahl der in Ausbildung
befindlichen Personen nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle
18* im Anhang entnommen werden. Zahlen für das Jahr 2019 liegen der
Bundesregierung bisher nicht vor.
22. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Empfänger
der Berufsausbildungsbeihilfe jeweils für die in Frage 1 genannten
Staatsangehörigkeiten?
Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Dezember 2018 insgesamt rund
88.000 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger von Berufsausbildungsbeihilfe
(BAB). Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten
können Tabelle 19* im Anhang entnommen werden.
23. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der in
staatlich geförderter Weiterbildung befindlichen Personen für die in Frage
1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden zum Stichtag 31. Dezember
2018 rund 167.000 Personen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG) gefördert. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten
können Tabelle 20* im Anhang entnommen werden. Zahlen
für das Jahr 2019 sowie zum Stichtag 31. Dezember 2013 liegen der Bundesregierung
nicht vor. Ferner liegen der Bundesregierung keine Daten zur Bildungsprämie
und zum Weiterbildungsstipendium vor.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15445
Nach Angaben der Förderstatistik der BA gab es im Dezember 2018 insgesamt
rund 179.000 Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle
21* im Anhang entnommen werden.
24. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der in
einem Studium befindlichen Personen für die in Frage 1 genannten
Staatsangehörigkeiten?
Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Studierenden nach den
erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 22* im Anhang entnommen
werden. Zahlen für das Jahr 2019 liegen der Bundesregierung bisher nicht vor.
25. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der
BAföG-Leistungsempfänger jeweils für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) geförderten Personen nach den erfragten
Staatsangehörigkeiten können Tabelle 23* im Anhang entnommen werden.
Zahlen für das Jahr 2019 liegen der Bundesregierung bisher nicht vor.
26. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013 sowie am 31. Dezember 2018 das Medianeinkommen für die in
Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten insgesamt sowie für das Anforderungsniveau
Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte?
Als Grundlage für die Beantwortung dieser Frage kann das Merkmal „Entgelt“
aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen
werden. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2018 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik
abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt
umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung
bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am
31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen
Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber
auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten,
werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert.
Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-Schritten
vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden.
Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung
in zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung. Die
Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte
eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die
keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können
Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch
Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst
sind.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/15445 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag das mittlere Bruttoarbeitsentgelt
(Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten
der Kerngruppe im Jahr 2018 insgesamt bei 3.304 Euro. Weitere Ergebnisse
nach den erfragten Staatsangehörigkeiten und Anforderungsniveaus können Tabelle
24* im Anhang entnommen werden.
27. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der
Alleinerziehenden für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
Nach Ergebnissen der Stichprobenbefragung des Mikrozensus des Statistischen
Bundesamtes zählten zur Bevölkerung in Privathaushalten im Jahr 2018 rund
2,58 Millionen alleinerziehende Elternteile, was einem Anteil von 3,1 Prozent
entspricht. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können
den Tabellen 25 und 26* entnommen werden.
28. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Kindergeldberechtigten
für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten?
Zahlen zum steuerrechtlichen (Rechtsgrundlage Einkommensteuergesetz –
EStG) und zum sozialrechtlichen Kindergeld (Rechtsgrundlage Bundeskindergeldgesetz
– BKGG) werden in unterschiedlichen Statistiken erfasst. Für detaillierte
Ausführungen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Kindergeldstatistik –
Entwicklungen im Zeitverlauf“ auf Bundestagsdrucksache 19/11307 verwiesen.
Zahlen der Kindergeldberechtigten liegen der Bundesregierung zu den in
Frage 1 aufgeführten Staatsangehörigkeiten nicht vollständig vor. Soweit die
Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes im Zuständigkeitsbereich der BA
liegt, liegen Zahlen zur Staatsangehörigkeit der Kindergeldberechtigten in
einem differenzierteren Umfang vor, als für den Personenkreis der Angehörigen
des öffentlichen Dienstes, für die die Festsetzung und Zahlung durch die öffentlichen
Arbeitgeber (öAG) erfolgt. Die Anzahl der Berechtigten, deren Staatsangehörigkeit
in den Statistiken nicht separat ausgewiesen wird, wird in der
Zeile „Übrige“ oder „Sonstige“ erfasst. Vor dem Hintergrund, dass die BA inzwischen
auch für mehr als 87 Prozent der Kindergeldfälle nach dem EStG zuständig
ist, wird im Folgenden daher auf die Bestandsstatistiken der BA verwiesen.
Dadurch können sich ggf. abweichende Bestandszahlen zu den in früheren
parlamentarischen Anfragen gegebenen Antworten, in denen auch die
Zahl der Kindergeldberechtigten enthalten ist, deren Zahlung und Festsetzung
durch die öAG erfolgte, ergeben.
Für Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2013 wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD
„Zahlung von Kindergeld an ausländische Kindergeldberechtigte“ auf Bundestagsdrucksache
19/1275 verwiesen.
Für Daten zum Stichtag 31. Dezember 2018 sowie zu aktuellen Monatszahlen
verweist die Bundesregierung auf die Publikation „Kindergeld – Deutschland
und Länder (Monatszahlen der Familienkasse der BA)“. Diese wird seit
Dezember 2018 auf den Seiten der Statistik der BA veröffentlicht. Unter dem
* Von einer Drucklegung der Tabelle/Tabellen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf
der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15445
folgenden Link ist die Publikation abrufbar: https://statistik.arbeitsagentur.de/n
n_1444746/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Suchergebnis_F
orm.html?view=processForm&resourceId=210358&input_=&pageLocale=de&
topicId=1498246®ion=&year_month=201812&year_month.GROUP=1&se
arch=Suchen.
29. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell für die in Frage 1
genannten Staatsangehörigkeiten jeweils die Gesamtzahl der Personen,
die Leistungen nach SGB II oder SGB XII in Anspruch genommen haben
bzw. nehmen?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
30. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell für die in Frage 2
genannten Staatsangehörigkeiten jeweils die Gesamtzahl der Personen,
die Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch genommen haben bzw. nehmen?
Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in
Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit?
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Ein Ausweis der Gesamtzahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger,
die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem AsylbLG beziehen,
ist nicht möglich, weil eine um Mehrfachzählungen bereinigte Gesamtzahl
der SGB XII-Empfängerinnen und Empfänger nicht vorliegt (vgl. Antwort
zu Frage 6).
Drucksache 19/15445 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/15445
Drucksache 19/15445 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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