2019_11_26_d1$19-15508.pdf
Drucksache
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 – Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 –
19/15508
2019-11-26
Entschließungsantrag der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Dr. Harald Weyel, Marc Bernhard, Stephan Brandner, Matthias Büttner, Dr. Heiko Heßenkemper, Karsten Hilse, Martin Hohmann, Stefan Keuter, Jörn König, Andreas Mrosek, Volker Münz, Tobias Peterka, Uwe Schulz, Thomas Seitz, René Springer, Dr. Christian Wirth, Mariana Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13920, 19/13924, 19/13925, 19/13926 –
BT
http://dipbt.bundestag.de:80/dip21/btd/19/155/1915508.pdf
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15508
19. Wahlperiode 26.11.2019
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff,
Dr. Harald Weyel, Marc Bernhard, Stephan Brandner, Matthias Büttner,
Dr. Heiko Heßenkemper, Karsten Hilse, Martin Hohmann, Stefan Keuter, Jörn
König, Andreas Mrosek, Volker Münz, Tobias Peterka, Uwe Schulz, Thomas
Seitz, René Springer, Dr. Christian Wirth, Mariana Harder-Kühnel und der
Fraktion der AfD
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13920, 19/13924, 19/13925, 19/13926 –
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
(Haushaltsgesetz 2020)
hier: Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
– Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 –
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die deutsche Entwicklungspolitik der letzten Jahrzehnte ist gescheitert. Die bisherige
Praxis der Entwicklungszusammenarbeit hat Deutschland und den Partnerstaaten keinen
nennenswerten Vorteil erbracht, im Zweifel hat sie sogar geschadet.
Die derzeitige Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland missachtet
den Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ und damit das in der christlichen Soziallehre
verankerte Subsidiaritätsprinzip. Eine sich selbst tragende Entwicklung als originäres
Ziel der Entwicklungszusammenarbeit konnte deshalb trotz massiven Hilfeleistungen
über Jahrzehnte hinweg nicht erreicht werden.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Drucksache 19/15508 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Es gilt daher, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit von Grund auf neu auszurichten.
Hierzu ist es erforderlich, die vorhandenen Strukturen zu überdenken und die
Ziele der Entwicklungszusammenarbeit auf der Grundlage deutschen Interesses sowie
demjenigen der jeweiligen Partner zu erneuern. Dieser neue Modus der partnerschaftlichen
Zusammenarbeit beruht auf der Tatsache, dass primär die Wirtschaft Triebkraft
jeder menschlichen Entwicklung ist. Das Fundament hierfür bildet ein transparentes
Gegenseitigkeitsverhältnis und darauf aufbauend die klare Formulierung von Interessen
sowie die Anerkennung der Leistungsfähigkeit und Eigenverantwortung der Partner.
Insbesondere die Verantwortung für das Eigene verpflichtet darüber hinaus zur
Achtung der jeweiligen Kultur und Selbstbestimmung.
Vor diesem Hintergrund hat Deutschland als Industrienation im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
vornehmlich seine wirtschaftlichen, aber auch migrations- und
sicherheitspolitischen Interessen zu vertreten und bei Wahrung derselben die Entwicklung
der in Frage kommenden Partnerstaaten zu fördern.
Diese Grundeinstellung in der Entwicklungspolitik verbietet es allerdings, die Ziele
der Agenda 2030 weiterhin zu verfolgen oder sogar als Maßstab des eigenen Regierungshandelns
heranzuziehen. Vor allem durch die utopischen und teils widersprüchlichen
programmatischen Zielsetzungen der Agenda 2030 ist sie als zentraler Referenzrahmen
der Entwicklungspolitik und erst recht als Maßstab der gesamten nationalstaatlichen
Politik abzulehnen. Denn die in der Resolution 70/1 der Generalversammlung
vom 25. September 2015 niedergelegten 17 Nachhaltigkeitsziele haben den
Anspruch, die gesamte Welt im Namen der nachhaltigen Entwicklung zu „transformieren“.
Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 wird hierdurch zu einem politischen
Kampfbegriff und zu einem handfesten Instrument zur Durchsetzung dieser
„Transformation“. Diese ökologische, soziale und ökonomische Transformation ist
aber nicht im Interesse Deutschlands. Denn diese Transformation hat den Anspruch
jeden Bereich menschlichen Lebens zu umfassen und führt im Kern zur Aushebelung
marktwirtschaftlicher Prinzipien, zu ungerechtfertigter globaler Umverteilung und
letztlich zum Verlust der menschlichen Freiheit.
Hinzu treten administrative und operative Schwächen des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Durchführungsorganisationen.
Gerade die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist durch ein undurchsichtiges
Kompetenzgefüge innerhalb der Bundesregierung und durch eine massive Fragmentierung
der beteiligten Akteure geprägt. Dieser Umstand führte in den vergangenen
Jahrzehnten dazu, dass viele der gesetzten Ziele nicht erreicht wurden und es vielmehr
zu einer nicht mehr akzeptablen Überbürokratisierung der Entwicklungsverwaltung
gekommen ist. Es ist daher aufgrund der Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern
und Bürgern dringend angezeigt, die Entwicklungsverwaltung der Bundesrepublik
Deutschland und die entwicklungspolitische Akteurslandschaft grundlegend zu erneuern.
Operative Schwachstellen, Intransparenz gegenüber dem Parlament und damit gegenüber
dem Bürger sowie unkoordinierte Planungs- und Vergabeverfahren müssen
der Vergangenheit angehören, wenn die deutsche Entwicklungszusammenarbeit nicht
zum reinen Selbstzweck einer „Entwicklungshilfe-Industrie“ verkommen soll.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Ausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik an der Agenda 2030 der Vereinten
Nationen mit sofortiger Wirkung zu beenden,
2. das mit der Resolution 2626 der Generalversammlung der Vereinten Nationen
vom 24. Oktober 1970 festgelegte Ziel, 0,7 Prozent des BNE für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit
nicht weiter zu verfolgen,
3. die Ausgaben für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit vorerst schnellstmöglich
auf das Niveau des Haushaltsjahres 2014 zu senken,
4. im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit dem grundlegenden
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15508
Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ wieder Geltung zu verschaffen, in dem im Vorfeld
einer Zusage eine umfassende Bedürfnisprüfung im Hinblick auf Zielsetzung und
Leistungsfähigkeit der Partner durchgeführt wird,
5. im Rahmen der projektbasierten Entwicklungszusammenarbeit die Einhaltung
der SMART-Kriterien (Spezifisch, Messbar, Angemessen, Realistisch und Terminiert)
sicherzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen,
6. für jede Leistung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit einen der Leistungsfähigkeit
der jeweiligen Partner angemessenen Eigenanteil zu vereinbaren
und diesen Anspruch konsequent einzufordern,
7. nach Möglichkeit keine Zuschüsse mehr im Rahmen der bilateralen Finanziellen
Zusammenarbeit zu gewähren, um die Eigenverantwortlichkeit der Partner zu respektieren,
8. die Zusammenarbeit mit der sogenannten Zivilgesellschaft im Bereich der Entwicklungspolitik
drastisch zu reduzieren und in weiten Teilen ganz einzustellen,
um so auch der Fragmentierung der Akteurslandschaft entgegenzuwirken,
9. keine Globalbewilligungen an die kirchlichen Träger mehr zu gewähren und sie
stattdessen nur noch bedarfsgerecht und projektbezogen im Rahmen der staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit zu beauftragen,
10. die Auslandsprojekte der politischen Stiftungen nicht weiter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
zu fördern,
11. die negativen Auswirkungen der globalen Dynamik der Bevölkerungsentwicklung
wesentlich stärker als bisher zu berücksichtigen,
12. die weitere Entwicklungszusammenarbeit verstärkt mit wirtschaftlichen Interessen
Deutschlands zu verzahnen und deswegen die Zusammenarbeit mit der deutschen
Wirtschaft erheblich zu intensivieren,
13. migrations- und sicherheitspolitische Gesichtspunkte zunehmend in der strategischen
Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit zu berücksichtigen,
14. die politische Steuerungsfähigkeit der Entwicklungszusammenarbeit signifikant
zu erhöhen, indem das Rechtsverhältnis zwischen der Bundesregierung und den
entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen neu ausgestaltet wird,
15. im Rahmen der Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit die Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) organisatorisch, administrativ
und personell zu straffen,
16. die Engagement Global gGmbH aufgrund des Wegfalls des Gesellschaftszwecks
in Folge der Neuausrichtung aufzulösen,
17. das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) zur
zentralen Evaluierungsinstanz der Entwicklungszusammenarbeit aufzuwerten
und finanziell zu stärken,
18. dem DEval weitreichende Befugnisse zur Datenerhebung bei den Durchführungsorganisationen
zu erteilen,
19. die Sonderinitiativen in Kapitel 2310 des Einzelplans 23 mit sofortiger Wirkung
einzustellen und diese Mittel teilweise und nur soweit sachlich geboten in die
technische und finanzielle Zusammenarbeit zu überführen,
20. jährlich unaufgefordert und transparent dem Haushaltsausschuss sowie dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages
über die geförderten Einzelmaßnahmen zu berichten.
Berlin, den 22. November 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.