2019_11_26_d1$19-15511.pdf
Drucksache
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) hier: Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 – Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 –
19/15511
2019-11-26
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, Martin Reichardt, Dr. Michael Espendiller, Marc Bernhard, Stephan Brandner, Marcus Bühl, Matthias Büttner, Markus Frohnmaier, Dr. Heiko Heßenkemper, Karsten Hilse, Martin Hohmann, Stefan Keuter, Jörn König, Andreas Mrosek, Uwe Schulz, Thomas Seitz, René Springer, Dr. Harald Weyel, Dr. Christian Wirth, Uwe Witt, Mariana Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13921, 19/13924, 19/13925, 19/13926 –
BT
http://dipbt.bundestag.de:80/dip21/btd/19/155/1915511.pdf
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15511
19. Wahlperiode 26.11.2019
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen,
Martin Reichardt, Dr. Michael Espendiller, Marc Bernhard, Stephan Brandner,
Marcus Bühl, Matthias Büttner, Markus Frohnmaier, Dr. Heiko Heßenkemper,
Karsten Hilse, Martin Hohmann, Stefan Keuter, Jörn König, Andreas Mrosek,
Uwe Schulz, Thomas Seitz, René Springer, Dr. Harald Weyel, Dr. Christian
Wirth, Uwe Witt, Mariana Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13921, 19/13924, 19/13925, 19/13926 –
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
(Haushaltsgesetz 2020)
hier: Einzelplan 30
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
– Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 –
Der Bundestag wolle beschließen:
Kapitel 3002 Titel 685 21 153 dahingehend zu ändern, dass die Mittel für die Maßnahmen
zur Verbesserung der Berufsorientierung von 97 Millionen Euro auf 110 Millionen
Euro erhöht werden.
Berlin, den 22. November 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Drucksache 19/15511 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Begründung
Die Ungelerntenquote und die absolute Zahl der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss sind im Vergleich
zum Wert im Jahr 2016 deutlich angestiegen. Im Jahr 2016 wiesen rund 2,13 Millionen junge Erwachsene im
Alter von 20 bis 34 keinen formalen beruflichen Abschluss vor (https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsbericht_2018.pdf,
S. 80, Stand 21.11.2019). Im Jahr 2015 lag die Zahl bei rund 1,95 Millionen. Die Ungelerntenquote
der vorbenannten Altersgruppe ist im Jahr 2016 von 13,4 Prozent auf 14,3 Prozent gestiegen (ebenda).
Insbesondere stieg die Quote der jungen ungelernten Erwachsenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Junge
Erwachsene mit deutscher Staatsangehörigkeit wiesen im Jahr 2016 eine Ungelerntenquote von 9,6 Prozent auf
(im Jahr 2015: 9,8 Prozent), (ebenda). Im Vergleich hierzu war die Quote der ausländischen Gleichaltrigen mit
33,6 Prozent mehr als dreimal so hoch. Gegenüber dem Vorjahr ist ein Anstieg von 2,2 Prozentpunkten zu verzeichnen
(im Jahr 2015: 31,4 Prozent), (ebenda). Zugenommen hat insbesondere die Ungelerntenquote von Migranten
mit eigener Migrationserfahrung (2015: 29,8 %; 2016: 31,4 %) (ebenda).
Laut Auswertungen des Bundesinstituts für Berufsbildung zum „Nationalen Bildungspanel (www.nepsdata.de/de-de/startseite.aspx,
Stand 21.11.2019) begannen mehr als ein Viertel der jungen Erwachsenen ohne
Berufsabschluss keine Ausbildung. Andere fingen eine Ausbildung an, schlossen diese jedoch nicht erfolgreich
ab (https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsbericht_2018.pdf, S. 81, Stand 21.11.2019).
Obwohl die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ (https://www.bmbf.de/de/allianz-fuer-aus-und-weiterbildung-
1071.html, Stand 21.11.2019) hierfür umsetzbare Lösungen herbeiführen möchte, konnten die zunehmenden
Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt nicht aufgehoben werden (https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsbericht_2018.pdf,
S. 89, Stand 21.11.2019).
Zwar unternehmen die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Anstrengungen, um jungen Menschen den Start ins Berufsleben zu erleichtern. Dennoch reichen die Maßnahmen
und deren Fördersummen nicht aus, um signifikante Erfolge verzeichnen zu können. Die geplante Fördersumme
für die Berufsorientierung in Höhe von 97 Millionen Euro ist zu gering. Eine Erhöhung um 13 Millionen Euro
ist notwendig und angemessen.
Die Bundesinitiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ ist ein Beispiel
für Berufsfindungs- und fördermaßnahmen (https://www.bmbf.de/de/abschluss-und-anschluss-bildungskettenbis-zum-ausbildungsabschluss-1074.html,
Stand 21.11.2019).
Kernelemente der Initiative „Bildungsketten“ sind:
� Potenzialanalysen,
� handlungsorientierte Berufsorientierungsmöglichkeiten im Sinne des Berufsorientierungsprogramms (BOP),
� individuelle Berufseinstiegsbegleitung,
� Einstiegsqualifizierung und Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) nach § 48 SGB III,
� ehrenamtliche Ausbildungsbegleitung,
� ausbildungsbegleitende Hilfen,
� Assistierte Ausbildung sowie
� der Berufswahlpass (https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsbericht_2018.pdf, S. 90, Stand 21.11.2019).
Vornehmlich das Bundesinstitut für Berufsbildung empfiehlt - in seinem Berufsbildungsbericht 2018 - Personen
ohne Berufsabschluss Nach- und Weiterqualifizierungen (https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsbericht_2018.pdf).
Mögliche Teilnehmer versprechen sich vom Erwerb eines Abschlusses primär ein höheres Einkommen,
eine höhere Arbeitsplatzsicherheit und bessere Chancen am Arbeitsmarkt. Trotz dieser positiven Vorstellungen
ist der Anteil derjenigen, die einen Kursbesuch planten, bei den Personen ohne Berufsabschluss geringer
als bei den Personen mit Berufsabschluss. Gründe seien, laut Angaben potentieller Kursteilnehmer, zu
hohe Kursgebühren, mangelndes Wissen über Kursangebote sowie mangelnde Zuversicht in die eigenen Erfolgsaussichten
(https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsbericht_2018.pdf, S. 81, Stand 21.11.2019). Eine Schlüsselfunktion
nimmt nach Ansicht der Antragsteller das Wissen über berufliche Angebote im Rahmen der Berufsorientierung
ein.
Die Erfolge der Maßnahmen zur Berufsorientierung sind, trotz aller Bemühungen der Bundesregierung, marginal.
Zur Erreichung eines optimierten Resultats, sind die diesbezüglichen Fördermittel - nach Ansicht der Antragsteller
- auf 110 Millionen Euro zu erhöhen.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.