Table of Contents
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0168-21 Vorblatt-Anschreiben
- A. Problem und Ziel
- B. Lösung
- C. Alternativen
- D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
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E. Erfüllungsaufwand
- E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
- Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
- E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
- F. Weitere Kosten
- Dr. Angela Merkel
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0168-21text
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
- Artikel 1
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Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
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Das Außenwirtschaftsgesetz vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2020 (BGBl. I S. 1637) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- 2. Dem § 2 Absatz 25 wird folgender Satz angefügt:
- 3. § 12 wird wie folgt geändert:
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4. § 15 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
- gelten, soweit dies erforderlich ist, um einen vorzeitigen Vollzug eines Rechtsgeschäftes im Sinne des Absatzes 2 zu verhindern.“
- 5. § 18 wird wie folgt geändert:
- 6. In § 23 Absatz 6b Satz 2 werden nach den Wörtern „§ 4 Absatz 1 Nummer 4“ die Wörter „und 4a“ eingefügt.
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7. Dem § 28 wird folgender Absatz 3 angefügt:
- „(3) In einer Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes sind für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und ...
- 8. Nach § 28 wird folgende Überschrift eingefügt:
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9. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:
- § 30 „
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Anwendung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union
- (1) Wird eine in einer Vorschrift dieses Gesetzes oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung (innerstaatliche Vorschrift) genannte Vorschrift eines unmittelbar geltenden Rechtsakts der Europäischen Gemeinschaften oder der Euro...
- (2) Durch Rechtsverordnung kann in einer innerstaatlichen Vorschrift der Verweis auf eine Vorschrift in einem Rechtsakt
- 10. Die bisherigen §§ 30 und 31 werden die §§ 31 und 32.
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Das Außenwirtschaftsgesetz vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2020 (BGBl. I S. 1637) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- Artikel 2
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Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
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§ 28 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), das zuletzt durch Artikel 36 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird durch folgenden ...
- „§ 28
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Gebühren
- In einer Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes sind für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des B...
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§ 28 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), das zuletzt durch Artikel 36 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird durch folgenden ...
- Artikel 3
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Inkrafttreten
- Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Begründung
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A. Allgemeiner Teil
- I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
- II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
- III. Alternativen
- IV. Gesetzgebungskompetenz
- V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
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VI. Gesetzesfolgen
- 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
- 2. Nachhaltigkeitsaspekte
- 3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
- 4. Erfüllungsaufwand
- 5. Weitere Kosten
- 6. Weitere Gesetzesfolgen
- VII. Befristung; Evaluierung
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B. Besonderer Teil
- Zu Artikel 1 (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)
- Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen)
- Zu Artikel 3 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
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A. Allgemeiner Teil
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
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juris Lex QS
01072024 ()
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