Table of Contents
- 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- 2. Nach § 52 wird folgender § 52a eingefügt:
- Das Bundeswahlgesetz, das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt ge-
- 1. §§ 52 Absatz 4 und 52a des Bundeswahlgesetzes werden aufgehoben
- 2. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 52a des Bundeswahlgesetzes gestrichen
- 1. Artikel 2 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
- 2. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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juris Lex QS
19052024 ()
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