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- 1. In § 22 Absatz 2 Satz 3 werden nach den Wörtern „jeder Arzt“ die Wörter „oder Apotheker“ eingefügt und
- 2. § 28b Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
- 3. § 36 Absatz 10 wird wie folgt geändert:
- 4. In § 56 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ die Wörter „von der zuständigen Behörde“ gestrichen.
- 5. Nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:
- 6. § 66 Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
- 1. § 24 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- 2. § 113 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
- (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- (2) Artikel 1 Nummer 5 und 6 tritt mit Wirkung vom 27. Dezember 2020 in Kraft.
- (3) Artikel 1 Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 23. April 2021 in Kraft.
- (4) Artikel 1 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom … [einsetzen: Datum des auf den Tag des Kabinettbeschlusses folgenden Tages] in Kraft.
- (5) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
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juris Lex QS
19052024 ()
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