Table of Contents
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0391-21 Vorblatt-Anschreiben
- AIS
- B. Lösung
- C. Alternativen
- D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
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E. Erfüllungsaufwand
- E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
- Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
- E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
- F. Weitere Kosten
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0391-21text
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Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
- Artikel 1
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Änderung der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
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Die Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 1989 (BGBl. I. S 76), die zuletzt durch Artikel 11 Absatz 39 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird wie folg...
- 1. Dem § 2 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
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2. Dem § 3 wird folgender Absatz 3 angefügt:
- „(3) Nimmt ein Mitglied mittels Video- oder Telefonkonferenz an der Beratung des Tarifausschusses teil, so übermittelt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihm den Beschluss auf elektronischem Wege in Textform im Rahmen der Beratung des Tarif...
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3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:
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„§ 6a
- (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann eine Teilnahme der in § 5 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes Genannten, der Antragsteller, der Mitglieder des Tarifausschusses und weiterer Personen an der Verhandlung mittels Video- oder Telefonk...
- (2) Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die in Absatz 1 Satz 1 Genannten mit Ausnahme d...
- (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt den betreffenden Personen rechtzeitig vor Beginn der Verhandlung mit, dass ihre Teilnahme mittels Video- oder Telefonkonferenz erfolgt. Die betreffenden Personen versichern vor Beginn der Verhand...
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„§ 6a
- 4. In § 1 Satz 1, § 4 Absatz 2, § 6 Absatz 3 Satz 1 und § 13 Satz 1 wird jeweils die Angabe „TVG“ durch die Wörter „des Tarifvertragsgesetzes“ ersetzt.
- 5. In § 4 Absatz 2, § 6 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1, § 10 Satz 2, § 13 Satz 1 und § 15 Absatz 2 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
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Die Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 1989 (BGBl. I. S 76), die zuletzt durch Artikel 11 Absatz 39 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird wie folg...
- Artikel 2
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Inkrafttreten
- Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Begründung
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A. Allgemeiner Teil
- I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
- II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
- III. Alternativen
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IV. Gesetzesfolgen
- 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
- 2. Nachhaltigkeitsaspekte
- 3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
- 4. Erfüllungsaufwand
- 5. Weitere Kosten
- 6. Weitere Gesetzesfolgen
- V. Befristung; Evaluierung
- B. Besonderer Teil
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A. Allgemeiner Teil
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Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
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juris Lex QS
15052024 ()
15052024 ()