Table of Contents
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1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- c) Nummer 3 wird wie folgt geändert:
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d) Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
- (1) Der Nationale Zugangspunkt ist befugt, die Daten nach § 3a
- (2) Der Nationale Zugangspunkt darf Daten nach § 3a Absatz
- (3) Behörden nach § 8 Absatz 3 sowie §§ 11 und 29 sind befugt,
- (4) Erbringer bedarfsgesteuerter Mobilitätsdienstleistungen o-
- (5) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk-
- (6) Das Statistische Bundesamt und die Landesämter für Statis- tik sind befugt, Daten nach § 3a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b und c zu erheben, zu speichern und zu verwenden, soweit dies zur Er-
- e) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:
- f) Nummer 5 wird wie folgt geändert:
- g) Nummer 9 wird wie folgt geändert:
- h) In Nummer 10 wird nach § 13 Absatz 5a ein weiterer Absatz 5b eingefügt:
- i) Nummer 12 wird wie folgt geändert:
- j) Nach Nummer 15 wird folgende Nummer 15a eingefügt:
- k) Nach Nummer 18 wird folgende Nummer 18a eingefügt:
- l) In Nummer 21 wird § 44 Satz 3 wie folgt gefasst:
- m) In Nummer 25 wird in Buchstabe a nach Doppelbuchstabe ee der folgende Doppelbuchstabe ff eingefügt:
- n) In Nummer 26 wird § 50 wie folgt geändert:
- o) In Nummer 27 wird § 51 wie folgt geändert:
- p) In Nummer 28 wird § 51a Absatz 1 wie folgt gefasst:
- q) In Nummer 33 wird § 64c Absatz 1 um den folgenden Satz 3 ergänzt:
- r) In Nummer 35 werden in § 66 Absatz 2 Satz 1 die Wörter „die Umweltverträglichkeit“ durch die Wörter „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ ersetzt.
- 2. Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
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3. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 3 wird im neuen § 28 Absatz 1 Satz 2 das Wort „zugelassenen“ durch das Wort „konformitätsbewerteten“ ersetzt.
- b) In Nummer 5 wird im neuen § 30 Absatz 1 Satz 2 das Wort „zugelassenen“ durch das Wort „konformitätsbewerteten“ ersetzt.
- 4. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 5a eingefügt:
- 5. Artikel 7 wird wie folgt neu gefasst:
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juris Lex QS
28042024 ()
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