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- 0128-21(zu)
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0128-21(zu)-text
- I. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- 1. ein Vorziehen der Evaluierung des Gesetzes auf das Jahr 2023 zu prüfen,
- 2. in der Evaluierung auch zu untersuchen,
- wie sich die Elektromobilität, die Ladeinfrastruktur, die Verteilnetzkapazitäten und die Kosten für Hausanschlüsse seit dem Inkrafttreten des Gesetzes entwickelt haben,
- inwieweit einerseits die Förderung und andererseits die Vorgaben des Gesetzes zu dieser Entwicklung beigetragen haben,
- wie sich Quartierslösungen beim Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur entwickelt haben,
- welche Hemmnisse für die Nutzung von Ladeinfrastruktur bestehen,
- wie die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zur Ausstattung von Gebäuden mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt wurden;
- 3. für die nationale Umsetzung der Verpflichtungen aus Artikel 8 der Gebäude-Energieeffizienzrichtlinie die Möglichkeit alternativer Erfüllungsoptionen (insbesondere Quartierslösungen) zu prüfen und mit der Europäischen Kommission zu erörtern.
- II. Der Deutsche Bundestag bittet die Bauministerkonferenz,
- soweit noch nicht geschehen, die Musterbauordnung und die Muster-Garagenverordnung mit Blick auf den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu überprüfen und Hemmnisse zum schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beseitigen.