Table of Contents
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0017-21 Vorblatt-Anschreiben
- A. Problem und Ziel
- B. Lösung; Nutzen
- C. Alternativen
- D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
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E. Erfüllungsaufwand
- E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
- Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
- E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
- F. Weitere Kosten
- Federführend ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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0017-21text
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Gesetzentwurf
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Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs
- Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Artikel 1
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Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See
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§ 1
- Haftung und Entschädigung für durch gefährliche und schädliche Stoffe verursachte Schäden; Versicherungspflicht
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§ 2
- Bescheinigung über eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit
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§ 3
- Verordnungsermächtigung
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§ 4
- Mitführen der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung
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§ 5
- Behördliche Maßnahmen
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§ 6
- Behördliche Zuständigkeiten; Gebühren und Auslagen
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§ 7
- Mitteilung der Mengen beitragspflichtiger Ladung
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§ 8
- Verordnungsermächtigung
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§ 9
- Rechtsweg; gerichtliche Zuständigkeiten
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§ 10
- Anerkennung und Vollstreckung
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§ 11
- Strafvorschriften
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§ 12
- Bußgeldvorschriften
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§ 1
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Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See
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Artikel 2
- Änderung des Ölschadengesetzes
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Das Ölschadengesetz vom 30. September 1988 (BGBl. I S. 1770), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 23 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. Die Überschrift des Ersten Teils wird gestrichen.
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2. § 1 wird wie folgt gefasst:
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„§ 1
- Haftung und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden; Versicherungspflicht
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„§ 1
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3. § 2 wird wie folgt geändert:
- Bescheinigung über eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit; Verordnungsermächtigung.“
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4. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst:
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„§ 3
- Mitführen der Bescheinigungen; Festhalten des Schiffes
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§ 4
- Behördliche Zuständigkeiten; Gebühren und Auslagen
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„§ 3
- 5. Dem § 6 wird folgender Absatz 3 angefügt:
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6. Die §§ 6a und § 7 werden durch die folgenden §§ 7 und 8 ersetzt:
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„§ 7
- Anerkennung und Vollstreckung
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§ 8
- Strafvorschriften
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„§ 7
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7. Der bisherige § 8 wird § 9 und wird wie folgt geändert:
- Bußgeldvorschriften“.
- 8. Die Überschriften des Zweiten und der Dritten Teils werden gestrichen.
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Artikel 3
- Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
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Die Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1999 (BGBl. I S. 530; 2000 I S. 149), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2016 (BGBl. I S. 1578; 2019 I S. 196) geändert worden ist, wird wie...
- 1. § 1 wird wie folgt geändert:
- 2. § 51 wird wie folgt geändert:
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Artikel 4
- Änderung des Handelsgesetzbuchs
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Das Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2637) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. § 611 wird wie folgt geändert:
- 2. In § 616 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und wird die Angabe „(§ 611 Absatz 2)“ durch die Wörter „(§ 611 Absatz 2 Satz 1) oder nach Artikel 9 Absatz 2 des HNS-Übereinkommens 2010 (§ 611 Absatz 2 Satz 2)“ ersetzt.
- 3. In § 617 Absatz 1 wird nach den Wörtern „(§ 611 Absatz 1 Satz 1)“ das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und wird die Angabe „(§ 611 Absatz 2)“ durch die Wörter „(§ 611 Absatz 2 Satz 1) oder im Sinne des Artikels 9 Absatz 3 des HNS-Übereinkommens ...
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Artikel 5
- Aufhebung des Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutz...
- Das Gesetz zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden ...
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Artikel 6
- Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
- Artikel 4 Absatz 23 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Juni 2019 (BGBl. I S. 754) geändert worden ist, wird aufgehoben.
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Artikel 7
- Änderung des Seeaufgabengesetzes
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Das Seeaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), das zuletzt durch Artikel 337 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. § 8 wird wie folgt geändert:
- 2. § 15 Absatz 1 Nummer 1b wird wie folgt gefasst:
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Artikel 8
- Bekanntmachungserlaubnis
- (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Ölschadengesetzes in der vom … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
- (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut des Seeaufgabengesetzes in der vom… [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Artikel 9
- Inkrafttreten
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(1) Am … [einsetzen: erster Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals] treten in Kraft:
- 1. in Artikel 1 die §§ 2, 3, 6, 7 und 12 Absatz 1 Nummer 4 sowie Absatz 2 und 3 des HNS-Gesetzes und
- 2. die Artikel 2, 5, 6, 7 und 8.
- (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem das HNS-Übereinkommen 2010 vom 30. April 2010 … [einsetzen: Fundstelle im Bundesgesetzblatt Teil II] nach seinem Artikel 46 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Das Bundesmin...
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Begründung
- A. Allgemeiner Teil
- B. Besonderer Teil
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Gesetzentwurf der Bundesregierung
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Gesetzentwurf
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0017-21_Anlage
- Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
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Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs (NKR-Nr. 5244, BMJV)
- UI. Zusammenfassung
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UII. Im Einzelnen
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II.1. Erfüllungsaufwand
- Wirtschaft
- Verwaltung
- UIII. Ergebnis
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II.1. Erfüllungsaufwand
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