b) 3BIn Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „für jeweils höchstens 400 Kommunen bei den Behörden“ durch die Wörter „bei höchstens 400 Behörden“ ersetzt und die Wörter „in den Kommunen“ gestrichen.
1. Nummer 4 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Verpackungsgesetzes“ die Wörter „, die mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen“ eingefügt.
bb) In Satz 2 wird nach dem Wort „mit“ das Wort „dem“ eingefügt.
cc) Satz 4 wird wie folgt geändert:
aaa) In Nummer 3 werden nach dem Wort „werden“ die Wörter „und soweit ihnen diese Daten vorliegen“ eingefügt.
bbb) In Nummer 4 werden nach dem Wort „werden“ die Wörter „und soweit ihnen diese Daten vorliegen“ eingefügt.
ccc) In Nummer 5 wird das Wort „deren“ durch das Wort „der“ ersetzt.
b) In Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „für jeweils höchstens 400 Kommunen bei den Behörden“ durch die Wörter „bei höchstens 400 Behörden“ ersetzt und die Wörter „in den Kommunen“ gestrichen.
2. In Nummer 13 Buchstabe a werden die Wörter „und Anschriften“ durch die Wörter „, Anschriften und europäischen oder internationalen Steuernummern“ und wird die Angabe „§ 3 und 14“ durch die Angabe „§ 3 Absatz 14“ ersetzt.